ÖVP-Ministerin Edtstadler will Medien beschränken

In einem aktuellen Interview mit dem profil erklärte Karoline Edtstadler (ÖVP), dass sie ein Aktenzitierverbot nach deutschem Vorbild auch im österreichischen Strafgesetzbuch verankern wolle.

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ÖVP-Ministerin Edtstadler will Medien beschränken
Karoline Edtstadler (ÖVP) wünscht sich für Österreich ein Aktenzitierverbot nach deutschem Vorbild.© IMAGO / SEPA.Media

Wien. – In Österreich läuft derzeit zum einen der Prozess gegen Ex-ÖVP-Kanzler Kurz. Zum anderen wird der Tod von Ex-Justizsektionschef Christian Pilnacek aufgearbeitet. Beide hatten sich in den vergangenen Jahren für die Beschuldigtenrechte eingesetzt, weil sie sich ungerecht behandelt fühlten. ÖVP-Europaministerin Karoline Edtstadler erklärte im profil-Interview, dass auch sie seit Jahren eine Stärkung der Beschuldigtenrechte fordere. Es könne nicht sein, dass sich Verfahren über Jahrzehnte hinziehen. Man müsse ein effektives Recht haben, Einstellungen zu beantragen, ohne dass dies einer Zementierung von Vorwürfen gleichkomme, so Edtstadler. „Es geht aber auch darum, wie wir als Gesellschaft mit glamourösen Verfahren umgehen. Voyeurismus muss eingedämmt werden – und Medien brauchen Grenzen“.

„Persönliche Chats haben nichts in Sozialen Medien zu suchen“

Edtstadler kritisierte, dass „die Unschuldsvermutung, die im Verhandlungssaal von Staatsanwälten und Richtern – die auch darauf trainiert sind – hochgehalten wird, dann in der Öffentlichkeit eine Hülle ihrer selbst“ bleibe und Menschen vorverurteilt, jahrelang durch die Medien gezerrt und auch höchstpersönliche Dinge breitgetreten würden. In diesem Zusammenhang erklärte die Ministerin, dass sie ein Aktenzitierverbot nach deutschem Vorbild auch im österreichischen Strafgesetzbuch verankern wolle. „Der Staat hat die Notwendigkeit, Grenzen aufzuziehen – ich sehe in einem Zitierverbot einen gangbaren Weg“, so Edtstadler. Sie ärgert sich darüber, dass Protokolle von Beschuldigten kurz nach der Aufnahme in Sozialen Medien zur Gänze abrufbar sind. „Sonst reden wir von Datenschutz, von Persönlichkeitsschutz – wir halten das zu Recht hoch. Aber in dem Bereich gibt es einfach keine Bremse mehr. Ich sage nicht, dass die Öffentlichkeit nicht informiert werden sollte. Aber ganze Protokolle oder teils persönliche Chats – Wort für Wort und aus dem Zusammenhang gerissen – haben nichts in Sozialen Medien zu suchen“, so die Ministerin.

Man solle und dürfe berichten, betonte sie im profil-Interview. Das Zitierverbot solle auch nur für das nichtöffentliche Ermittlungsverfahren gelten. Dort müsse man erst einmal klären: Ist da überhaupt etwas dran? „In dem Moment, wo es eine Gerichtsverhandlung gibt, gilt das freilich nicht mehr, denn diese ist ja auch öffentlich.“ Auch vor einer Gerichtsverhandlung habe die Öffentlichkeit ein Recht auf Berichterstattung, „aber nicht auf jede einzelne Aktenseite und jeden einzelnen Chat“.