ÖRR verschafft sich mit juristischen Mitteln Zugang zu AfD-Parteitag

Die Thüringer AfD wollte Journalisten des ARD-Magazins „Monitor“ den Zugang zu ihrem Landesparteitag verwehren. Nach einer vorläufigen Entscheidung des Landgerichts Erfurt ist dies unzulässig.

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ÖRR verschafft sich mit juristischen Mitteln Zugang zu AfD-Parteitag

Björn Höcke und Stefan Möller im Thüringer Landtag.

© IMAGO / Karina Hessland

Erfurt. – Am Freitag beginnt der Landesparteitag der AfD Thüringen in Pfiffelbach im Weimarer Land. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das Team von ARD-„Monitor“ im Gegensatz zu anderen Medien nicht zum Parteitag zugelassen wurde. Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, hatte seine Begründung für den Ausschluss des Monitor-Teams auf der Plattform X (früher Twitter) veröffentlicht. Darin betonte er unter anderem, dass es im Interesse der Partei sei, dass von Parteitagen berichtet werde. Die Akzeptanz ende, „wenn überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein kann“. Der Leiter des Politmagazins „Monitor“, Georg Restle, kritisierte die Entscheidung als „Offenbarungseid eines rechtsextremen AfD-Landesverbandes, der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält“. Der WDR kündigte daraufhin an, rechtliche Schritte gegen die Akkreditierungsverweigerung zu prüfen.

Das Ergebnis: Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Erfurt muss die Partei Journalisten Zugang zu ihrem Landesparteitag gewähren. Dem Antrag des öffentlich-rechtlichen Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei stattgegeben worden, teilte das Landgericht Erfurt am Donnerstag mit.

Kritik an Gerichtsentscheid

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die AfD eine mündliche Verhandlung in der Sache beantragt. Wie das Verfahren weitergeht und ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ist offen. Die Chefredakteurin des WDR-Programmbereichs Politik und Zeitgeschehen, Ellen Ehni, sprach angesichts der Gerichtsentscheidung von einem Erfolg für die freie Berichterstattung im Land und für die Demokratie. „Das Gericht bestärkt uns in unserem Auftrag. Dazu gehört auch die Berichterstattung über Landesparteitage, bei denen kritische Fragen selbstverständlich möglich sein müssen.“

Nach dem Gerichtsurteil erklärte Möller auf der Plattform X, es sei „bitter, der absehbaren Propaganda die Tür öffnen zu müssen“ und fügte hinzu: „Wir versuchen es weiter, dies noch rechtzeitig zu verhindern.“ Angesichts des Urteils des Landgerichts stellte Möller die Frage, ob das gleiche Recht auch für Nius gelte. Einem Reporter der Online-Nachrichtenplattform war kürzlich mitgeteilt worden, dass er keine Akkreditierung für den Bundesparteitag der Grünen erhalten werde. „Dieser Umgang mit kritischen Medien ist einer Partei, die sich als erster Beschützer der Demokratie geriert, nicht würdig“, kritisierte der betroffene Nius-Journalist auf X.

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