ÖRR-Sender rbb blamiert sich beim Faktencheck zum Verfassungsschutz

Ein Faktencheck des rbb sollte die Aussagen des AfD-Landesvorsitzenden René Springer über den Verfassungsschutz überprüfen. Dumm nur, dass die Sendung die Kritik des AfD-Politikers unbewusst selbst bestätigte.

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ÖRR-Sender rbb blamiert sich beim Faktencheck zum Verfassungsschutz
© IMAGO / Political-Moments

„Stimmt es, was der neue AfD-Chef Springer über den Verfassungsschutz sagt?“, fragte der rbb vor einer Woche auf seiner Netzseite und bezog sich damit auf die Wahl des neuen brandenburgischen AfD-Landesvorsitzenden René Springer. Dieser gab als frisch gebackener Landeschef dem rbb direkt vor Ort ein Interview und kritisierte dabei die Verfassungsschutzbehörden scharf – kritisch genug, dass sich der rbb zum Handeln gezwungen sah. „Springer machte im Interview verschiedene faktische Aussagen, die der rbb hier genauer unter die Lupe nimmt“, heißt es in der Einleitung des Faktenchecks. Konkret warf der AfD-Sozialpolitiker, der seit 2017 für seine Partei im Bundestag sitzt, dem Verfassungsschutz vor, „korrupt“ und „weisungsgebunden“ zu sein.

Damit beginnt auch der Faktencheck. So sagte Springer dem rbb: „Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden. Er macht das, was der Innenminister sagt. Und der Innenminister hat ein Parteibuch. Ein Verfassungsschützer hat keine andere Wahl, als das umzusetzen, was die politische Führung möchte.“ Dem hält der rbb in seinem Faktencheck entgegen. „Zwar trifft es zu, dass der Innenminister beispielsweise darüber entscheidet, wer Leiter der Abteilung Verfassungsschutz ist. Seine Beamten sind auch verpflichtet, dienstliche Anordnungen auszuführen“, heißt es beim rbb. Allerdings schränkt man ein: „Auch der Innenminister ist an Recht und Gesetz gebunden und kann keine Weisungen willkürlich erteilen.“ Daher habe der Innenminister nicht die Möglichkeit, den Verfassungsschutz zu eigenen Zwecken zu instrumentalisieren, ist sich der rbb sicher.

AfD aus Kontrollgremium ausgeschlossen

Auch wird darauf verwiesen, dass die Parlamentarische Kontrollkommission die Arbeit des Verfassungsschutzes überwacht – aber nur beiläufig erwähnt, dass dieses Gremium wiederum mit Politikern der Altparteien besetzt ist. Mit anderen Worten: Der Verfassungsschutz ist einem Innenminister mit Parteibuch weisungsgebunden, die Arbeit der Behörde wird zudem von einem Gremium kontrolliert, dessen Mitglieder der AfD feindlich gesonnene Politiker sind. Zwar wird darauf hingewiesen, dass jede Partei einen Sitz in dem Gremium hat, die AfD aber ihren Sitz nicht besetzen durfte, weil kein Kandidat die Mehrheit im Landtag überzeugen konnte.

Darüber hinaus geht der rbb-Faktencheck auch auf Gerichtsurteile ein. So hat die AfD Brandenburg bereits einmal vor Gericht verloren, als sie gegen ihre Nennung im Verfassungsschutz klagte. Pikant wird es allerdings, wenn der rbb, um Springers Behauptung zu widerlegen, der Verfassungsschutz sei zum Regierungsschutz verkommen, fehlende Entscheidungen oder Aussagen von Gerichten und ausgerechnet des von den Konkurrenzparteien besetzten Gremiums der Parlamentarischen Kontrollkommission zitiert. Springers Kritik, der Verfassungsschutz beobachte keine echten Extremisten, sondern konkurrierende Regierungsparteien, versucht der rbb lakonisch mit dem Hinweis auf die Kernaufgaben der Behörden abzutun. „Die Beobachtung einer Partei (...) gehört entgegen Springers Behauptung zu den Kernaufgaben des Verfassungsschutzes.“ Der rbb weiß auch, dass es keine Beweise für Springers „Korruption“-Aussagen gibt: „Wenn es dafür Anhaltspunkte gäbe, wäre es Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission und der Gerichte, diese zu prüfen.“

Springers Kritik unbewusst bestätigt

Zusammenfassend stimmt der Faktencheck den Aussagen Springers unbewusst zu: Die Verfassungsschutzbehörde ist eine weisungsabhängige Dienststelle des Innenministeriums, die parlamentarische Kontrolle durch die AfD ist ausgeschlossen, die gesetzlichen Aufgaben sind so schwammig, dass sie jederzeit durch die Regierung instrumentalisiert werden können. Der Rechtsweg ist nur theoretisch gegeben, da das Gericht eine Klage seit 2021 vor sich herschiebt. Eine Situation, die man mit Springer durchaus kritisieren könnte.