Freilich #35: Und tschüss!

Niedersachsen: Systematische Schlechterbewertung von Männern gestoppt

Im Kommissariat Uelzen sahen sich mehrere männliche Beamte benachteiligt, da Beförderungen überwiegend an Frauen vergeben werden sollten. Dies sieht das Lüneburger Verwaltungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz an.

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Niedersachsen: Systematische Schlechterbewertung von Männern gestoppt

In Niedersachsen sahen sich mehrere männliche Polizisten durch die dortige Beförderungspraxis benachteiligt. (Symbolbild)

© IMAGO / epd

Hannover. – Ein Kommissariat in Niedersachsen soll männliche Polizisten systematisch schlechter bewertet haben als ihre Kolleginnen, wie der Spiegel berichtet. Das Verwaltungsgericht Lüneburg sah darin einen klaren Verstoß gegen Artikel 33 des Grundgesetzes, der besagt, dass jeder Deutsche „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“ hat.

In internen Unterlagen war von einer „Maßstabsüberziehung“ die Rede, was bedeutet, dass „mehr Frauen als Männer entsprechend beurteilt werden“. Demnach sollten 69 Prozent der Beförderungen an Frauen gehen, obwohl ihr Anteil in der Belegschaft lediglich bei etwa 34 Prozent liegt.

Polizisten klagen gegen Benachteiligung

Mehrere Beamte des Kommissariats Uelzen fühlten sich diskriminiert und zogen vor Gericht. Zwei von ihnen schilderten gegenüber dem Spiegel, was sie erlebt haben. „Wir haben das zunächst für einen Scherz gehalten“, sagte einer der Betroffenen. „denn das würde ja bedeuten, dass bei einem Frauenanteil von knapp 35 Prozent fast alle Frauen in unserem Beruf eine bessere Arbeit leisten als wir Männer.“

Ein anderer Beamter schilderte die Folgen: „Ich bin morgens mit dem Thema aufgewacht und abends damit eingeschlafen, irgendwann konnte ich nicht mehr.“ Die Betroffenen klagen über psychische Belastungen und Krankheitsausfälle. Für sie gehe es nicht um Führungspositionen, sondern um Anerkennung und finanzielle Absicherung. Die Beförderung hätte für ihn und seine Kollegen etwa 300 Euro netto mehr im Monat gebracht – „und Wertschätzung“, sagte einer von ihnen.

Obwohl das Gericht die individuellen Klagen abwies, sahen die Kläger einen Teilerfolg. „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts lässt keinen Zweifel daran, dass die Beurteilungsvorgaben im Uelzener Kommissariat gegen das Grundgesetz verstoßen“, sagte ein Beamter.

Kritik von Gewerkschaft und CDU

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter äußerte sich deutlich. Jörn Memenga sprach von einer „Anleitung zur Manipulation bei der Beurteilung von Beamtinnen und Beamten“ und stellte klar, es liege eine „Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechts“ vor.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Carina Hermann nannte den Vorgang „ungeheuerlich“ und forderte Aufklärung darüber, ob auch andere Polizeidienststellen in Niedersachsen solche Vorgaben haben oder hatten. Zwar sehe man Nachholbedarf bei der Gleichstellung von Frauen, betonte Hermann, doch „die Aufstiegsmöglichkeiten müssen fair und transparent sein und vor allem rechtskonform“.

Polizei und Innenministerium verteidigen sich

Die zuständige Polizeipräsidentin Kathrin Scholz sprach von einem „missverständlichen“ Vortrag des Kommissariatsleiters und stellte klar: „Wir haben keine Kenntnisse von weiteren Kommissariaten mit einer solchen Präsentation.“ Die Quoten stammten aus einem Gleichstellungsplan, der jedoch nur „hypothetischen Charakter“ habe und nicht „als Anleitung für die Beurteilungen von Kolleginnen und Kollegen missverstanden werden“ dürfe. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete den Vorfall hingegen als „nicht bedeutsam“. Die Uelzener Polizisten seien mit ihren Konkurrentenklagen erfolglos geblieben.

AfD fordert Untersuchung

Der Uelzener AfD-Bundestagsabgeordnete Olaf Hilmer kritisierte das Vorgehen scharf. „Zum Glück hat das Verwaltungsgericht Lüneburg diesen ideologischen Wahnsinn der Altparteien jetzt gestoppt. Denn das Vorgehen verstößt klar gegen Artikel 33 des Grundgesetzes“, erklärte er. Er warf der SPD-Innenministerin Behrens vor, den Vorfall herunterzuspielen. „Es ist unerträglich, wie Innenministerin Behrens den Vorfall als ‚nicht bedeutsam‘ bagatellisiert“. Denn die Quote bestrafe und benachteilige fleißige Männer, untergrabe die Motivation der Beamten und zerstöre das Vertrauen in die Polizei. Erf fordert deshlab eine sofortige unabhängige Untersuchung sowie die Streichung aller diskriminierenden Quoten und Konsequenzen für die Verantwortlichen. „Es muss in unserem Land wieder um Leistung gehen, nicht um linksideologische Experimente.“

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