Im Kommissariat Uelzen sahen sich mehrere männliche Beamte benachteiligt, da Beförderungen überwiegend an Frauen vergeben werden sollten. Dies sieht das Lüneburger Verwaltungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz an.
Ein junger Marokkaner soll im vergangenen Jahr einen 55-Jährigen in Uelzen eine Treppe hinuntergetreten haben. Der Mann starb. Doch der Angeklagte muss nicht ins Gefängnis.