Fünf Jahre lang ermittelt: Disziplinarverfahren gegen AfD-Politiker Gnauck eingestellt
Fünf Jahre lang wurde gegen Hannes Gnauck wegen des Verdachts auf Extremismus ermittelt – ohne Ergebnis. Nun wurde das Disziplinarverfahren gegen den AfD-Abgeordneten eingestellt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck sieht sich nach Einstellung des Disziplinarverfahrens nun wieder „komplett rehabilitiert“.
© IMAGO / dts NachrichtenagenturBerlin. – Nach fünf Jahren wurde das Disziplinarverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und früheren Oberfeldwebel Hannes Gnauck eingestellt. Der Präsident des Truppendienstgerichts Nord traf diese Entscheidung am 17. Juni 2025 in Münster, genau fünf Jahre nach Eröffnung des Verfahrens am 18. Juni 2020. Aus dem Verfahren resultieren keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen. Gnauck behält seinen militärischen Rang und wird zum 30. September 2028 ehrenhaft aus der Bundeswehr ausscheiden. Der Bund trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Soldaten.
MAD stufte Gnauck als Extremist ein
Auslöser für das Verfahren waren laut damaligen Medienberichten Aussagen Gnaucks während seiner Zeit bei der Bundeswehr, laut Gnauck selbst lag es an der Tatsache, dass er Vorstandsmitglied der AfD-Jugendorganisation gewesen sei. Zusätzlich habe man ihm die generelle Mitgliedschaft in der AfD zur Last gelegt. Er habe sich aber immer nur in seiner Freizeit kommunalpolitisch für die Partei engagiert, wie Gnauck in einer Videobotschaft erklärt. Zudem habe er sich im Dienst nie parteipolitisch geäußert und weder für noch gegen eine bestimmte Partei geworben.
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) stufte Gnauck im Jahr 2020 als „Verdachtsfall Rechtsextremismus“ ein. Im Jahr 2021 erfolgte schließlich die Einstufung als „Extremist“. In der Folge verhängte die Bundeswehr ein Uniformtrage- und Dienstverbot gegen ihn. Laut MDR soll sich Gnauck in seiner aktiven Dienstzeit abfällig über Ausländer und Asylbewerber geäußert haben. Eine strafrechtliche Ermittlung wurde jedoch nie eingeleitet.
Bundestagsmandat brachte Immunität
Mit seinem Einzug in den Bundestag am 26. Oktober 2021 erlangte Gnauck Immunität, woraufhin das gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren zunächst für rund eineinhalb Jahre ruhte. Ein im Frühjahr 2022 von ihm an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) gerichteter Antrag, seine Immunität freiwillig aufheben zu lassen, wurde abgelehnt. Laut Gnauck habe Bas erklärt, dass dieser Schritt nicht möglich sei. Erst im Mai 2024 wurde die Immunität schließlich aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt. Doch wenige Monate später, mit der Konstituierung des 21. Bundestages am 25. März 2025, genoss der Abgeordnete erneut parlamentarischen Schutz.
Gnauck vermutet politisches Kalkül
Gnauck vermutete einen politischen Hintergrund der Immunitätsaufhebung. Kurz vor der Europawahl sei seine Immunität „ohne ersichtlichen Anlass“ aufgehoben worden, erklärte er. Die Wiederaufnahme des Verfahrens in dieser Phase bezeichnete er als „nicht nachvollziehbar und äußerst fragwürdig“. Weiter sprach er damals von „einer seit Wochen wütenden Kampagne gegen die AfD“. Er selbst habe sich nichts vorzuwerfen und sein Dienstverhältnis sei lediglich ausgesetzt.
Äußerungen als Belastungsmaterial
In einem Gutachten vom Mai 2025 wird Gnauck namentlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz genannt. Unter anderem wird ihm die Aussage „Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel“ zugeschrieben. Außerdem soll er eine „stringente Remigration von denen, die hier sind“ gefordert haben. Im September 2024 soll er zudem von einer Obergrenze von „minus einer halben Million im Jahr“ gesprochen und erklärt haben, „Chinesen oder Japaner“ seien noch „in Ordnung“.
Rückhalt aus der Truppe
Während des laufenden Verfahrens durfte Gnauck weder Uniform tragen noch Kasernen betreten, er behielt jedoch seine Bezüge. Gegenüber der Jungen Freiheit erklärte er, er sei im Einsatz „nur positiv aufgefallen“. Gnauck sieht sich nicht nur als Betroffener, sondern auch als Vertreter anderer Soldaten: „Mir geht es um die Kameraden, die nicht den finanziellen Rückhalt haben. Für die habe ich das durchgefochten.“ Die Reaktionen aus der Bundeswehr seien „durchweg positiv“ gewesen. Zudem betonte er, dass er „jederzeit zur Truppe zurückkehren“ würde.
Auf X hielt er am Donnerstag in einem Beitrag fest: „5 Jahre Stigmatisierung, mediale Hetze, Kasernenbetretungsverbot, Uniformtrageverbot, Beleidigungen und Ausgrenzung im Parlament. Um am Ende: nichts. Keine Anklage, keine Verurteilung, keine Strafe. Gerichtliches Disziplinarverfahren eingestellt.“ Er fühle sich nun „komplett rehabilitiert“ und habe seinen Frieden mit der Sache gemacht, wie er in der Videobotschaft erklärte.