Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

Exklusiv: Warum der Etat des BfV für Personalwerbung geheim bleibt

Wie viel Geld der deutsche Verfassungsschutz für Stellenanzeigen in Zeitungen und auf Webseiten ausgibt, bleibt geheim. Die Bundesregierung verweigert jede Auskunft über die Höhe der Ausgaben für Personalwerbung.

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Exklusiv: Warum der Etat des BfV für Personalwerbung geheim bleibt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wirbt auf unterschiedlichsten Plattformen und in verschiedenen Medien für neues Personal. Wie viel Geld dafür ausgegeben wird, bleibt allerdings geheim.

© IMAGO / Daniel Kubirski

Berlin. – Die Bundesregierung verweigert die Veröffentlichung der Ausgaben, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für Stellenanzeigen in Print- und Onlinemedien tätigt. Auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich teilte das Innenministerium mit, dass ein Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft wurde und deshalb in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt wurde.

Werbung auf allen Kanälen – aber keine Zahl dazu

Bekannt ist lediglich, dass der Inlandsnachrichtendienst bei der Personalgewinnung auf eine breit angelegte Werbestrategie setzt. Dabei nutzt das BfV „crossmediale Werbekonzepte in den Bereichen Print, Außenwerbung und Online“, um neue Mitarbeiter anzusprechen. Ziel dieses Ansatzes sei es, „die Darstellung des BfV als attraktiver Arbeitgeber über alle Kanäle und Zielgruppen hinweg“ zu fördern. Dazu gehören unter anderem „verschiedene Veröffentlichungen in Zeitungen und Magazinen“ sowie „Onlinebanner auf Webseiten“.

Das Ministerium begründet, warum die konkreten Kosten für diese Maßnahmen nicht öffentlich gemacht werden: Es seien Gründe des Staatswohls. Nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen sei die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nach den Kosten in offener Form nicht erfolgen könne. Es handele sich um Informationen, die „den Haushaltsplan und die Arbeitsweisen des BfV betreffen“ und deshalb geheimhaltungsbedürftig seien.

Rückschlüsse auf Fähigkeiten des Amtes befürchtet

Laut Bundesinnenministerium ist der Wirtschaftsplan des BfV gemäß § 10a Bundeshaushaltsordnung als „GEHEIM“ eingestuft. Eine Offenlegung könnte Rückschlüsse auf die tatsächlichen Kapazitäten und strategischen Prioritäten des Amtes zulassen. Die Kenntnis der verfügbaren Mittel ermögliche „sehr leicht Rückschlüsse auf die Schwerpunkte sowie die Fähigkeiten des BfV“, heißt es in der Antwort. Eine Veröffentlichung würde den Zweck der Geheimhaltung umgehen und gefährde somit die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes.

Die Regierung warnt weiterhin davor, dass „staatliche sowie nichtstaatliche Akteure“ aus der Offenlegung einzelner Budgetposten Rückschlüsse ziehen könnten. Diese könnten dann auf den Umfang der Personalgewinnung und die finanziellen Mittel des BfV schließen. Dies würde laut Begründung die Aufgabenerfüllung des BfV beeinträchtigen und wäre „schädlich für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland“. Deshalb seien die betreffenden Informationen als „VS-Vertraulich“ eingestuft und könnten lediglich in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden.

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