Freilich #36: Ausgebremst!

Bundesgerichtshof ebnet Bauunternehmer Weg im Kampf gegen linke Rufmordkampagne

Mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs wendet sich das Blatt im jahrelangen Streit zwischen dem Bautzener Bauunternehmer Jörg Drews und der Vereinigung VVN-BdA. Die obersten Richter in Karlsruhe ebnen den Weg für eine Revision.

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Bundesgerichtshof ebnet Bauunternehmer Weg im Kampf gegen linke Rufmordkampagne

Ausgangspunkt für den Rechtsstreit zwischen Jörg Drews, dem Chef von Hentschke-Bau, und der Antifa-Vereinigung war eine Publikation des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts der Universität Leipzig.

© IMAGO / xcitepress

Karlsruhe/Leipzig. – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Jörg Drews, der Geschäftsführer von Hentschke Bau, seine Revision im Verfahren gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Sachsen (VVN-BdA) – führen darf, wie die Sächsische Zeitung berichtet. Damit geht der seit Jahren schwelende Streit zwischen dem Bautzener Unternehmen und der Organisation, die laut einzelnen Verfassungsschutzberichten linksextremistisch beeinflusst ist, in eine neue juristische Runde.

Erfolg für den Geschäftsführer

Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) hatten die Firma Hentschke Bau und ihr Chef Beschwerde eingelegt. Dieses hatte im Oktober 2024 keine Revision zugelassen. Laut BGH-Richter Bernd Odörfer wurde die Beschwerde des Unternehmens jedoch als unzulässig zurückgewiesen. „Die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. Oktober 2024 wurde zugelassen und der Streitwert auf 45.000 Euro festgesetzt“, bestätigte Odörfer. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

Der Konflikt entzündete sich an einer im März 2023 veröffentlichten Studie des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts der Universität Leipzig mit dem Titel „Vernetzt und etabliert: Unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen“. Diese stützte sich auf Recherchen des Kollektivs „15 Grad Research“, das unter dem Dach der VVN-BdA Sachsen aktiv ist.

Gerichte urteilen uneinheitlich

In der Studie wurde ein Hentschke-Mitarbeiter als Urheber angeblich rechtsradikaler und antisemitischer Äußerungen in einem Pausenraum dargestellt. Zudem wurde behauptet, das Unternehmen und sein Geschäftsführer hätten in der Vergangenheit an die AfD gespendet und alternative Medien unterstützt, die angeblich Verschwörungserzählungen verbreitet oder einem Reichsbürger eine Plattform geboten haben sollen.

Das Landgericht Dresden hatte zunächst im Sinne des Unternehmens entschieden. Die beanstandeten Textpassagen durften nicht wiederholt werden und mussten gelöscht werden. Im Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht bekam die Vereinigung jedoch teilweise Recht. Zwar bestätigte das Gericht, dass die vermeintlichen rechtsradikalen und antisemitischen Äußerungen nicht mehr verbreitet werden dürfen. Alle weiteren Darstellungen fielen jedoch unter die Meinungsfreiheit und seien hinzunehmen.

Zweite Front: Klage gegen Universität Leipzig

Parallel dazu läuft ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Leipzig. Dort klagen Hentschke Bau und Jörg Drews gegen die Universität Leipzig selbst. Sie berufen sich auf eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und verlangen, dass jeder Hinweis auf die Identität der Kläger gelöscht wird. Zudem solle der Bericht nicht veröffentlicht oder verbreitet werden, auch nicht durch Dritte.

Das Verwaltungsgericht hat den Verhandlungstermin auf den 16. Dezember 2025 angesetzt. Die Universität Leipzig hält derweil an ihrer Position fest. Laut Gericht erkennt sie die gegen sie geltend gemachten Ansprüche nicht an und betont, dass das Institut zu den Inhalten seines Berichtes steht.

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