Brisant: Gericht verweigert AfD-Mitarbeiter Hoewer Zugang zum Rechtsreferendariat
Ein deutsches Gericht wertet Passagen aus einem Roman als Beleg für mangelnde Verfassungstreue und verweigert dem Autor unter anderem aus diesem Grund den Zugang zum Rechtsreferendariat.
Hoewer bei einer Lesung aus seinem Buch in Cottbus.
© JungeuropaKoblenz. – John Hoewer, Autor des Romans „EuropaPowerBrutal”, wird nicht zur juristischen Laufbahn zugelassen. Ein deutsches Gericht entschied, dass Zweifel an seiner Verfassungstreue bestehen, die unter anderem mit Passagen aus seinem fiktionalen Werk begründet werden, wie mehrere Medien, darunter der Status, berichteten.
Im Zentrum der Kritik stehen die Aussagen des Erzählers seines Romans. Die Figur verwendet dem Gericht zufolge „menschenverachtende Bezeichnungen“ und äußert ein Menschenbild, das „mit der Würde des Menschen im Grundgesetz unvereinbar“ sei. Konkret wurde etwa folgender Vergleich beanstandet: „Nudeln und Kartoffeln für sich genommen [seien] köstlich“, aber man möge sie „nicht zusammen in der Pfanne zubereiten“. Auch die Zustimmung zu „ethnischer Trennung” wird der Figur zugeschrieben.
Politisches Engagement als Belastungsfaktor
In die Bewertung flossen neben den literarischen Inhalten auch Hoewers politische Aktivitäten ein. So wird dem langjährigen AfD-Mitarbeiter vorgeworfen, sich in der Vergangenheit in der Jugendorganisation der AfD engagiert und für das Bürgernetzwerk „Ein Prozent“ gearbeitet zu haben. Beide Organisationen wurden später vom Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ eingestuft, allerdings erfolgte diese Einstufung nach Hoewers Ausscheiden. Das Gericht befand dennoch, dass es zulässig sei, auf dieser Basis eine fehlende Eignung für das Referendariat anzunehmen.
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Das Urteil hält fest, dass Hoewer die freiheitlich-demokratische Grundordnung „nicht in strafbarer Weise bekämpft“. Dennoch könne eine indirekte Beeinträchtigung ausreichen, um eine Zulassung zu verweigern. Für die Justiz ist es demnach „unerlässlich“, Bewerber auszuschließen, die das öffentliche Vertrauen gefährden könnten.
Bericht stößt medienkritische Debatte an
Öffentlich wurde der Fall durch einen Beitrag bei T-Online. Der verantwortliche Journalist steht allerdings selbst in der Kritik, berichtet der Status weiter, da er bereits in einem früheren Fall durch sogenannte Doxxing-Recherchen aufgefallen war. Demnach verlor damals eine Betroffene ihre Arbeitsstelle, nachdem ihre politische Gesinnung öffentlich bekannt geworden war. Im aktuellen Fall stützt sich der Artikel laut Status unter anderem auf einen Vorabbericht eines antifaschistischen Portals.
Kritik vom Jungeuropa Verlag
Der Jungeuropa Verlag, bei dem Hoewer veröffentlicht, reagierte unterdessen mit Spott und spricht angesichts der aktuellen Vorgänge von einem „eklatanten Skandal“. Man bedankte sich ironisch für die „kostenlose Werbung“ durch die Medienberichte über den Fall. In Bezug auf den im Zentrum der Kritik stehenden Roman hieß es: „Das lyrische Ich war gestern. Kunstfreiheit bedeutet nichts in diesem Staat – außer natürlich, man ist linksradikal.“