Steigende Übergriffe: 16 Mio. Euro für Sicherheitsdienste in Arbeitsagenturen
Gewaltvorfälle in Jobcentern haben in den vergangenen Jahren zu einem drastischen Anstieg der Sicherheitskosten geführt. So wurden allein im Jahr 2024 über 16 Millionen Euro für Schutzmaßnahmen in Arbeitsagenturen aufgewendet.
Im Vergleich zu 2022 sind die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen in den Agenturen deutlich gestiegen. (Symbolbild)
© IMAGO / SchöningBerlin. – Im Jahr 2024 hat die Bundesagentur für Arbeit mehr als 43 Millionen Euro für Sicherheitsdienste in ihren Dienststellen ausgegeben. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bestätigt die Bundesregierung zudem zahlreiche schwere Vorfälle in Jobcentern, darunter Gewaltandrohungen, Körperverletzungen und Bombendrohungen.
Millionen für Schutzmaßnahmen
Die Ausgaben für Sicherheitsdienste beliefen sich allein in den Agenturen für Arbeit im vergangenen Jahr auf 16,6 Millionen Euro. Damit war der Schutz von 312 Gebäuden abgedeckt. In den gemeinsam mit Kommunen getragenen Jobcentern beliefen sich die Sicherheitskosten im Jahr 2024 auf 27,3 Millionen Euro. Damit ist der finanzielle Aufwand für externe Sicherheitsdienste im Vergleich zu 2022, als er bei 25,9 Millionen Euro lag, insgesamt gestiegen. Die Regierung merkt jedoch an, dass es sich bei diesen Zahlen nur um eine Orientierung handelt, da nicht alle Einrichtungen verpflichtet sind, entsprechende Daten zu melden.
Dutzende schwerwiegende Vorfälle in Jobcentern
Seit 2012 wurden laut Angaben der Bundesregierung 81 schwerwiegende sicherheitsrelevante Vorfälle im Bereich der Grundsicherung (SGB II) registriert. Dazu zählen zwei Todesfälle, 16 Fälle von Körperverletzung, 34 Gewaltandrohungen, 17 Bombendrohungen und 12 Fälle von Sachbeschädigung. Die Bundesagentur erfasst solche Ereignisse, sofern sie ihr über interne Kanäle oder direkt über das zentrale Sicherheitsboard gemeldet werden.
Auf zahlreiche Detailfragen der AfD-Fraktion konnte die Bundesregierung nicht mit konkreten Zahlen antworten. So liegen beispielsweise keine zentral auswertbaren Informationen darüber vor, wie viele Bedrohungen zu einer rechtswidrigen Leistungsgewährung führten, wie häufig Hausverbote ausgesprochen oder Notfallalarme ausgelöst wurden. Gleiches gilt für Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter, Krankschreibungen nach Übergriffen und eingeleitete Strafverfahren.
Schutzmaßnahmen vor Ort liegen in lokaler Verantwortung
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die konkrete Ausgestaltung von Sicherheitsvorkehrungen in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen liegt. Die Bundesagentur bietet Unterstützung in Form von Sicherheitskonzepten, Notfallplänen, Schulungen zur Deeskalation sowie psychologischer Betreuung an. Auch bauliche Maßnahmen oder zusätzliche Sicherheitsdienste können im Bedarfsfall über bestehende Rahmenverträge beauftragt werden, die Kosten trägt jedoch die jeweilige Einrichtung. Die Bundesregierung betont, dass Beschäftigte zudem kommunikativ geschult würden, um auf entsprechende Situationen adäquat reagieren zu können.