Schleswig-Holstein: Polizeieinsatz wegen patriotischer Wandergruppe

Die Junge Alternative des Regionalverbandes Ostküste hat am vergangenen Wochenende mit einer Gruppe von etwa 20 Personen eine Wanderung unternommen. Dabei kam es zu einem Polizeieinsatz. Gegenüber FREILICH schilderten Beteiligte die Geschehnisse.

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Schleswig-Holstein: Polizeieinsatz wegen patriotischer Wandergruppe
Die Wandergruppe der JA Schleswig-Holstein© JA Schleswig-Holstein

Eckernförde. – Wandern in der Natur – eine Aktivität, der viele Deutsche vor allem in den wärmeren Monaten des Jahres nachgehen. Nicht umsonst schrieb schon Goethe: „Nur wo du zu Fuß warst, bist du wirklich gewesen“. Um diesen Spruch zu beweisen, lud die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, in Schleswig-Holstein zum Wandern ein. Doch die schöne Wanderung wurde durch einen Polizeieinsatz unterbrochen – der Grund: die deutschen Nationalfarben und ein kritischer älterer Herr. FREILICH sprach mit den Betroffenen über diese ungewöhnliche Polizeikontrolle.

Eine Einladung zu einer Wanderung entlang der Ostküste sei von der Jungen Alternative Ostküste über interne Kommunikationskanäle verbreitet worden, erklärte Janosch, einer der Organisatoren und Vorsitzender des JA-Regionalverbandes Ostküste. Die Veranstaltung begann mit einer Begrüßungsrede des Vorsitzenden, woraufhin sich eine Gruppe von etwa 20 Personen in Richtung Windebyer Noor aufmachte – „Die Deutschlandflagge stets mit dabei“. Unterwegs wurden patriotische Volkslieder gesungen, begleitet von einem Gitarrenspieler. Ein älterer Mann außerhalb der Gruppe habe versucht, die Lieder mit seinem Smartphone aufzunehmen, sei aber von einem Teilnehmer gestoppt worden. Während der Wanderung trafen die Teilnehmer auch auf zwei ältere Damen mit Hunden, die sich unauffällig verhielten.

Nach diesem Vorfall setzte die Wandergruppe ihre Wanderung fort und hörte später einen interessanten Kurzvortrag eines Bundeswehrsoldaten über politische Missstände in der Truppe und den Umgang mit patriotischen Ansichten.

Polizeikontrolle – wegen Deutschlandfahne?

Plötzlich fuhr ein Polizeifahrzeug vor und forderte die Gruppe auf, stehen zu bleiben. Die Polizei warf der Gruppe das Zeigen des Hitlergrußes und das Anbringen von Aufklebern vor. Obwohl die Deutschlandfahne von den Beamten als „untypisch“ eingestuft wurde, wurde betont, dass sie nicht verboten sei. Die Personalien aller Teilnehmer wurden aufgenommen, einige Polizisten versuchten Telefonnummern herauszubekommen. „Die Polizei stand uns sehr kritisch gegenüber und wunderte sich, dass man heute mit Deutschlandfahne unterwegs ist“, so Janosch. Aber: „Die Wanderung konnte ohne weitere Zwischenfälle bei Sonnenschein durchgeführt werden, die Stimmung war trotz der Polizei heiter, es wurde angeregt diskutiert, weitere Aktionen geplant und der Tag am Grill ausklingen gelassen“, führte Darwin, Schatzmeister der JA-Regionalgruppe Ostküste gegenüber FREILICH an.

Die Junge Alternative Ostküste hält diesen Vorfall für äußerst fragwürdig und sieht darin einen Zusammenhang mit Repressalien gegen ihre Mutterpartei, betonte Janisch gegenüber FREILICH. Es werde versucht, die politische Opposition einzuschüchtern und die JA mit staatlichen Mitteln klein zu halten. Trotz dieser Einschüchterungen kämpfe die JA weiter für ihre Rechte, um den Schutz vor politischer Benachteiligung nach Artikel 3 des Grundgesetzes in Anspruch zu nehmen.

Man wolle sich auch wehren: Gegen Vorwürfe wie Verleumdung und üble Nachrede habe die JA rechtliche Schritte eingeleitet, erklärte Janosch. „Man verstehe sich als Kämpfer für Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit und lasse sich von solchen Vorkommnissen nicht entmutigen, sondern ermutige sich gegenseitig, getreu dem Motto „Jugend, die vorangeht“. „Eine gesunde Gesellschaft blickt mit Stolz auf ihre Kunst, ihre Leistungen und ihre Jugend und wartet mit Spannung auf das, was sie noch schaffen wird. Dafür stehen wir als Junge Alternative Schleswig-Holstein“, schloss sich Darwin den Worten Janoschs an.

Auf Anfrage von FREILICH bestätigte die Polizei den geschilderten Polizeieinsatz. „Es gab Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten. Durch die eingesetzten Polizeikräfte wurden Anzeigen gefertigt“, hieß es. Auf die Frage, ob man das Mitführen von Deutschlandfahnen und das Singen von Liedern als Wandergruppe als strafrechtlich relevant einstufen würde, hieß es nur lapidar: „Jede Situation kann sich anders darstellen und muss somit im Einzelfall geprüft werden“.