Trotz Urteil

Journalistin fordert weitere finanzielle Ausgrenzung AfD-naher Stiftung

Eine Stiftungsfinanzierung ohne gesetzliche Grundlage stellt keine Basis dafür dar, manche Stiftungen im Haushalt zu berücksichtigen und andere bewusst auszugrenzen. Eine Journalistin sieht das anders.

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Journalistin fordert weitere finanzielle Ausgrenzung AfD-naher Stiftung
Desiderius-Erasmus-Stiftung© Facebook Desiderius-Erasmus-Stiftung

Kaum hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gesprochen, meldeten sich Politiker und Journalisten, welche auch in Zukunft eine Nichtfinanzierung der AfD-nahen DES fordern. So etwa auch die Redakteurin der Legal Tribune Online (LTO), Annelie Kaufmann. Sie begründete dies mit bekannten Argumenten: Die Alternative für Deutschland sei eine undemokratische, antisemitische, rassistische und völkische Kaderschmiede. Hingegen sind alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien für Meinungsmacher wie Frau Kaufmann Teil des sogenannten „demokratischen Spektrums“. Denn inwiefern die AfD nicht diesem demokratischen Spektrum angehören soll, wird nie dargelegt oder erläutert.

Fragwürdige politische Prämissen

Stattdessen bleibt es bei der Behauptung, dem bloßen Framing – in der Hoffnung, dass eine falsche Aussage nur mit ausreichender Wiederholung sich irgendwann so in die Köpfe der breiten Bevölkerungsschichten hineingepflanzt hat, dass diese ohne weiteres Hinterfragen als absolute Wahrheit hingenommen wird.So fordert Annelie Kaufmann in ihrem Kommentar ihrer ideologischen Schiene folgend, dass sich nun die Parteien und Fraktionen der Union, SPD, Grünen, FDP und Linken gefälligst zusammentun sollen, um gemeinsam ein Stiftungsgesetz zu formulieren, welches auf der Basis eines im Kern angeblich „antifaschistischen“ Grundgesetzes die DES auch künftig von der Finanzierung ausschließen soll – nur stützend auf der Behauptung, dass die Stiftung so wie auch die AfD angeblich nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stünden und keine Verfassungstreue aufweisen würden.