Jobcenter muss Mietschulden von Bürgergeldbeziehern zahlen
Ein Urteil des Bundessozialgerichts verpflichtet das Jobcenter dazu, Mietschulden von Beziehern von Bürgergeld per Darlehen zu übernehmen.
Jobcenter können auch dazu verpflichtet werden, neben Mietschulden noch weitere Kosten zu übernehmen.
© IMAGO / SchöningBerlin. – Seit der Einführung des Bürgergelds Anfang 2023 erhalten alleinstehende Bezieher monatlich 563 Euro. Diese Summe deckt in der Regel die nötigsten Ausgaben; für die Begleichung von Schulden bleibt kaum Spielraum. Besonders heikel ist die Situation bei Mietschulden, da diese im schlimmsten Fall zur Kündigung der Wohnung und somit zur Wohnungslosigkeit führen können, wie der Südkurier berichtet.
Jobcenter muss Mietschulden übernehmen
In einem Grundsatzurteil stellte das Bundessozialgericht 2022 klar, dass das Jobcenter Mietschulden in Form eines Darlehens übernehmen muss. Geklagt hatte eine Frau, deren Antrag auf ein solches Darlehen vom Jobcenter abgelehnt worden war. Entscheidend ist, dass Bezieher von Bürgergeld das Jobcenter über ihre Mietschulden informieren. Ein formaler Antrag ist dafür nicht erforderlich. Auch eine akute Wohnungslosigkeit muss nicht vorliegen. Es reicht also aus, wenn die Behörde von einer Kündigungsandrohung erfährt.
Ein weiterer Punkt des Urteils betont zudem: Unterstützung durch Freunde oder Verwandte darf nicht als Ausschlussgrund für den Darlehensanspruch gelten. In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin bereits Geld von einer Bekannten geliehen.
Voraussetzungen für ein Jobcenter-Darlehen
Laut dem Bundessozialgericht gibt es nur zwei Bedingungen für eine Übernahme durch die Behörde: Das Jobcenter muss von der Notlage, das heißt von Mietschulden und einer Kündigungsandrohung, in Kenntnis gesetzt worden sein. Zudem muss die Behörde die Möglichkeit gehabt haben, über den Anspruch auf ein Darlehen zu entscheiden, bevor ein privates Darlehen ausgezahlt wurde. Neben Mietschulden kann das Jobcenter auch andere Kosten übernehmen, beispielsweise Stromschulden, wenn eine Versorgungssperre droht.