Das Hamburger Arbeitsgericht hat entschieden: Weder Abmahnungen noch eine Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich weigert zu gendern, sind rechtens.
Ein Gericht hat den Schulverweis eines Neuntklässlers aus Greifswald aufgehoben und damit das Schulamt zum Zurückrudern gezwungen. Die AfD zeigt sich darüber erfreut.
Ein britisches Gericht hat den ukrainischen Oligarchen Ihor Kolomojskyj wegen Veruntreuung von Milliarden verurteilt. Demnach soll die PrivatBank über Scheinfirmen systematisch geplündert worden sein.
Obwohl es eindeutige Beweise gibt, bleiben zwei afghanische Jugendliche, die eine 13-Jährige in Malmö vergewaltigt haben, straffrei. Eine Abschiebung wurde ebenfalls ausgeschlossen.
Ein Berliner Apotheker hat seinen Beruf aufgegeben, da er aus Gewissensgründen die „Pille danach“ nicht verkaufen möchte. Grund für diesen Schritt ist ein entsprechendes Urteil.
Marine Le Pen könnte möglicherweise doch bei den Präsidentschaftswahlen 2027 antreten. Das Urteil im Berufungsverfahren soll 2026 fallen.
Die Niederlande wollten einem wegen Terrorismus verurteilten Doppelstaatsbürger die niederländische Staatsbürgerschaft entziehen, dürfen dies aber nach einem aktuellen Gerichtsurteil nicht.
Der langwierige Rechtsstreit zwischen dem niedersächsischen AfD-Landeschef und einem ehemaligen Parteimitglied ist endgültig entschieden. Freuen kann sich der Landeschef.
Ein junger Marokkaner soll im vergangenen Jahr einen 55-Jährigen in Uelzen eine Treppe hinuntergetreten haben. Der Mann starb. Doch der Angeklagte muss nicht ins Gefängnis.
Das Landesgericht Wien hat den Standard zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Vorwurf: üble Nachrede im Zusammenhang mit einem Begräbnis mit FPÖ-Beteiligung.