Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

Fehlerquote bei Gewährung von Bürgergeld problematisch hoch

Die Fehlerquote bei der Gewährung von Bürgergeld bleibt weiterhin alarmierend hoch – insbesondere bei der Identitätsprüfung. Das geht aus aktuellen Zahlen der Bundesregierung hervor.

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Fehlerquote bei Gewährung von Bürgergeld problematisch hoch

Auch im Jahr 2023 war die Fehlerquote bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II weiterhin hoch. (Symbolbild)

© IMAGO / Rüdiger Wölk

Berlin. – Im Jahr 2023 wies die interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Fehlerquoten von bis zu 39 Prozent auf. Auch im ersten Halbjahr 2024 lag die Fehlerquote im Bereich der Identitätsfeststellung mit 32 Prozent weiterhin hoch. Im Bereich der Einkommensprüfung wurden Fehlerquoten von neun Prozent im Jahr 2023 beziehungsweise sieben Prozent im ersten Halbjahr 2024 festgestellt. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Fehler in der Dokumentation

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Identitätsprüfung in den Jobcentern grundsätzlich sichergestellt ist. Es werde sichergestellt, dass nur Personen Bürgergeld erhalten, deren Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Die hohe Fehlerquote von 39 Prozent sei demnach hauptsächlich auf unzureichende Dokumentation zurückzuführen. „Die ermittelten Fehlerquoten bezogen sich lediglich darauf, dass die erfolgte Identitätsprüfung von Antragstellenden im System besser dokumentiert werden muss“, so die Bundesregierung.

In ihrer Anfrage hatte die AfD-Fraktion ausdrücklich nach den Ursachen dieser Fehler gefragt. Besonders interessierte sie, welche konkreten Dokumentationsfehler vorliegen und wie groß deren Anteil an der Gesamtfehlerquote ist.

Risiko für falsche Leistungsgewährung

Auch bei der Einkommensprüfung sehen die Behörden Handlungsbedarf. Die Bundesregierung räumt ein, dass die Bundesagentur für Arbeit ein Potenzial für die Fehlgewährung von SGB-II-Leistungen sehe. Diese Leistungen könnten sowohl zu Unrecht gezahlt als auch fälschlicherweise verweigert worden sein. Die Fragesteller wollten zudem wissen, in wie vielen Fällen die Fehler dazu führten, dass trotz fehlender Anspruchsgrundlage Leistungen gewährt wurden oder die Höhe der Leistungen unberechtigt war. Konkrete Fallzahlen oder finanzielle Schäden wurden in der Regierungsantwort jedoch nicht genannt.

Auch die Höhe der Fehlerquoten im Bereich der Vermögensfeststellung bleibt unklar. Die Bundesregierung hatte diese Daten in ihrer Antwort auf eine frühere schriftliche Frage nicht angegeben, obwohl sie ausdrücklich abgefragt worden waren. In der Kleinen Anfrage wurde deshalb nachgehakt, ob hierzu Zahlen aus internen Revisionen der vergangenen fünf Jahre vorliegen.

AfD fordert Überprüfung der Prüfprozesse

Angesichts der festgestellten Fehlerquoten hinterfragt die AfD-Fraktion, ob die bisherige turnusmäßige interne Revision ausreicht und will von der Bundesregierung wissen, ob diese beabsichtigt, „die im Bereich der Vermögens-, Einkommens- und Identitätsüberprüfung aufgetretenen Fehler einer umfassenden, über das Maß der turnusmäßigen internen Revision hinausgehenden, systematischen Überprüfung“ zu unterziehen. Wie die Bundesregierung auf diesen Vorschlag eingeht, bleibt offen.

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