Berlin: Staatsrechtler Vosgerau erringt weiteren Sieg gegen Correctiv
Ulrich Vosgerau hat vor dem Landgericht Berlin erneut gegen das Recherchenetzwerk Correctiv gewonnen. Damit wurde seine juristische Einschätzung klar bestätigt.
Berlin. – Der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau hat vor dem Berliner Landgericht einen Sieg gegen das linke Recherchenetzwerk Correctiv errungen. Konkret ging es um die irreführende und von den Beteiligten widerlegte Darstellung, der österreichische Autor Martin Sellner habe in Potsdam Pläne zur Abschiebung deutscher Staatsbürger vorgestellt. Das Gericht stellte nun klar, dass Vosgeraus Äußerungen in einem Spendenaufruf für das Potsdamer Treffen „korrekt und nicht angreifbar“ seien.
Correctiv verliert Prozess über Wertungen
In seinem Spendenaufruf hatte Vosgerau den Correctiv-Bericht über die Aussagen von Martin Sellner auf dem Treffen in Potsdam wie folgt zusammengefasst: „Bei den Aussagen im Correctiv-Bericht zu Sellners angeblichen Ausweisungsplänen deutscher Staatsbürger handelt es sich um Wertungen“. Vosgerau sagt damit, dass Correctiv über die angeblichen Äußerungen Sellners zur Ausweisung von Deutschen nicht als Tatsachen, sondern nur als Wertungen berichtet habe.
In der Pressemitteilung der Kanzlei, die Vosgerau in der Sache vertritt, heißt es, es sei verwunderlich, dass Correctiv die Äußerung Vosgeraus verbieten wolle: „Schließlich hat selbst Correctiv-Anwalt Feldmann vor dem Landgericht Hamburg bestätigt, dass auf dem Treffen nicht erörtert wurde, welche Möglichkeiten bestehen, deutsche Staatsbürger auf Grundlage rassistischer Kriterien auszuweisen“. Vielmehr habe Feldmann selbst erklärt: „Eine derartige Tatsachenbehauptung, die dem Beweise oder der Glaubhaftmachung zugänglich wäre, wird in dem streitgegenständlichen Artikel nicht erhoben. Im Gegenteil: Die deutsche Staatsbürgerschaft hat Sellner in seinen Ausführungen ausdrücklich als juristische Sperre für eine Ausweisung anerkannt. Und allen Anwesenden war bewusst, dass insbesondere die grundrechtlichen Hürden dafür zu hoch sind. Dementsprechend entwickelte sich unter den Teilnehmern auch keine Diskussion darüber.“
Vosgerau darf Aussage weiter verbreiten
Vosgerau kritisiert die Darstellung des Treffens durch das linke Recherchenetzwerk bereits seit der Veröffentlichung von deren Recherche. Vor dem Landgericht Berlin sei Correctiv nun mit dem Versuch gescheitert, „seinen schärfsten Kritiker“, also Vosgerau, mundtot zu machen, heißt es in der Pressemitteilung der Anwaltskanzlei. Mit der Zurückweisung des Verbotsantrags dürfe Vosgerau nun weiter verbreiten, dass es sich bei den Äußerungen von Correctiv im Zusammenhang mit angeblichen Abschiebeplänen von deutschen Staatsbürgern durch Martin Sellner um Wertungen handele, die jeder faktischen Grundlage entbehrten.
Correctiv scheitert vor Gericht
Bei einer anderen Behauptung Vosgeraus hatte Correctiv allerdings Erfolg. Der Staatsrechtler hatte geschrieben, Correctiv seien „mehrere Tatsachenbehauptungen verboten“ worden. Das Recherchenetzwerk argumentierte, Correctiv selbst sei nur eine Tatsachenbehauptung des Berichts untersagt worden. Das Landgericht Berlin verbot Vosgerau diese Behauptung.
Dennoch halten die Anwälte von Vosgerau es weiterhin für zulässig, zu sagen, Correctiv seien mehrere Tatsachenbehauptungen untersagt worden. „Denn unter dem Begriff 'Correctiv' versteht der Leser nicht nur die Gesellschaft, sondern auch den Geschäftsführer. Und dem Correctiv-Geschäftsführer David Schraven wurde rechtskräftig eine irreführende Litigation PR verboten: Er hat in der FAZ die gerichtlich verbotene Falschbehauptung verbreitet, das Landgericht Hamburg habe die Correctiv-Geschichte zu Remigrationsforderungen gerichtlich geprüft und bestätigt. Bei wertender Betrachtung ist damit richtig, dass Correctiv mehrere Aussagen verboten wurden“, heißt es abschließend.
Kosten für Correctiv: Ein teurer Kampf gegen die Kritik
Das Verfahren ist für Correctiv teuer zu Ende gegangen. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Plattform zwei Drittel der Verfahrenskosten tragen muss. Es ist nicht der erste teure Prozess, den Correctiv verliert. Für Rechtsanwalt Carsten Brennecke ist es charakteristisch, dass die Plattform ihre finanzielle Stärke nutzt, um „Kritiker mundtot zu machen“. „Das alles hat mit Journalismus nichts zu tun“, betont er. Vielmehr sei es der Versuch von Aktivisten, „unter dem Deckmantel eines angeblichen Journalismus mit aller Macht Meinung machen und Kritik unterdrücken“.