Berlin: Deutschlandfahne verboten, aber Polizei posiert vor Regenbogenfahne

In Berlin hat die Polizeipräsidentin den Einsatzkräften untersagt, während der Fußball-Europameisterschaft Deutschlandfahnen an ihren Streifenwagen anzubringen. Dieses Verbot gilt nicht für Fahnen der LGBTQ-Community.

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Berlin: Deutschlandfahne verboten, aber Polizei posiert vor Regenbogenfahne

Während der Berliner Polizei das Zeigen von Deutschlandfahnen verboten wurde, dürfen Fahnen der LGBTQ-Community offen gezeigt werden.

© © Polizei Berlin

Berlin. – Der Juni steht auch in Deutschland ganz im Zeichen der LGBTQ-Community. Im Rahmen des „Pride Month“ fand am vergangenen Samstag im Berliner Stadtteil Marzahn zum fünften Mal der „Marzahn Pride“ statt. Auch die Berliner Polizei war mit einem Stand vertreten. Auf dem Boden vor dem Stand stand „Proud to be your friend". Auf dem Polizeiauto dahinter war die Progressive Pride Flagge zu sehen. Außerdem posierten Polizeibeamte mit Teilnehmern der Veranstaltung, die Hundemasken trugen und somit Tiermaskenfetischisten sein könnten. Dies wurde in den Sozialen Netzwerken heftig kritisiert.

Nutzer fragen nach dem Neutralitätsgebot

In den Kommentaren unter dem von der Polizei Berlin geteilten Beitrag ist etwa zu lesen: „Sollten Sie nicht neutral sein? Was ist hier die Botschaft, ein Herz für Fetischismus?“, ein anderer Nutzer schreibt einfach nur: „furchtbar“. Eigentlich regelt das Neutralitätsgesetz im deutschen Beamtenrecht die politische Unvoreingenommenheit der Staatsdiener. So wird von Beamten verlangt, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht auszuführen und sicherzustellen, dass ihr Handeln frei von politischen Einflüssen bleibt. Das Gebot basiert auf dem Prinzip, dass Beamte dem gesamten Volk zu dienen haben – und nicht einzelnen politischen Parteien oder Interessengruppen.

Die von der Polizei geteilten Fotos wirken vor allem vor dem Hintergrund des Verbots von Deutschlandfahnen auf Polizeiautos und -uniformen während der Fußball-EM befremdlich. So hat die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik den Berliner Polizisten untersagt, während des Fußballturniers die eigene Flagge zu tragen.

Keine Deutschlandfahnen für Polizei in Niedersachsen

Auch in Niedersachsen dürfen Polizisten auf ihren Uniformen und Dienstwägen keine Deutschlandfahnen zeigen. Das ging aus einer Antwort auf die Anfrage des AfD-Abgeordneten und innenpolitischen Sprechers der niedersächsischen AfD-Fraktion, Stephan Bote, hervor (FREILICH berichtete). Das Innenministerium hatte erklärt, dass ein Runderlass dies grundsätzlich verbiete. Das Mitführen und Zeigen einer Regenbogenfahne sei hingegen ausdrücklich erlaubt. Grund für das Verbot ist laut Innenministerium neben dem Runderlass auch die Tatsache, dass auch außerhalb der EM mit einer Vielzahl von anlassbezogenen Veranstaltungen zu rechnen sei. „Die Aufgabe der niedersächsischen Polizei ist es dabei, insbesondere durch eine erhöhte Präsenz, die Sicherheit dieser Veranstaltungen zu gewährleisten. Im Rahmen anlassbezogener Einsätze, die sich auch unter Anhängerinnen und Anhängern unterschiedlicher Nationen entwickeln können, und bei denen die Polizei im Einzelfall deeskalierend wirken muss, sollte die amtliche Funktion der Beamtinnen und Beamten im Vordergrund stehen. Die Akzeptanz und das Vertrauen der Menschen, auch etwaiger Fußballfans aus anderen Nationen, die Deutschland für die EM besuchen, in die Arbeit der Polizei hat einen hohen Stellenwert. Das gilt nicht nur im Rahmen dieses sportlichen Großereignisses.“

Das Zeigen der deutschen Bundesflagge verstoße zwar nicht gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht in ihrer Ausprägung als Neutralitätspflicht. Vielmehr handele es sich bei der Bundesflagge um ein Symbol, das die freiheitliche demokratische Grundordnung verkörpere und die Identifikation der Bürger mit dem Staat und seinen verfassungsrechtlichen Grundwerten ermögliche. Gleichwohl könne eine „dienstliche Anordnung, die die Untersagung des Anbringens der Bundesflagge zum Inhalt hat, geboten sein, um die Integrität der Beamtinnen und Beamten bei ihrer Amtsausübung, die allein nach sachlichen Gesichtspunkten und ohne Ansehung der Person zu erfolgen hat, vor allem durch ein einheitliches Erscheinungsbild nach außen zu manifestieren“, hieß es in der Antwort weiter.

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