Anwalt zeigt Lauterbach wegen Wannsee-Vergleich an

Nach Berichten über ein Treffen rechter Akteure und Politiker von AfD und CDU in Potsdam wurden in den vergangenen zwei Wochen immer wieder Vergleiche mit der Wannseekonferenz gezogen – auch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Ein Anwalt geht nun juristisch dagegen vor.

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Anwalt zeigt Lauterbach wegen Wannsee-Vergleich an
Markus Haintz hat Lauterbach wegen des Verdachts auf Volksverhetzung angezeigt.© IMAGO / Future Image

Berlin. – Die vor rund zwei Wochen veröffentlichten Recherchen des linken Recherchenetzwerks Correctiv schlagen noch immer hohe Wellen im In- und Ausland. In zahlreichen deutschen Städten fanden sogenannte Demonstrationen gegen Rechts statt und nicht wenige meinten, in dem von Correctiv ausführlich recherchierten „Geheimtreffen“ rechter Akteure in Potsdam so etwas wie eine Wannseekonferenz 2.0 zu erkennen. Auch der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zog auf X (früher Twitter) solch einen Vergleich. Das hat nun erste rechtliche Konsequenzen.

Verdacht auf Volksverhetzung

„Heute vor 82 Jahren begann mit der Wannsee Konferenz der Massen-Mord an den Juden. Es gibt kein besseres Wochenende um gegen die @AfD und andere Nazis zu demonstrieren. Mit Deportationen hat auch damals alles angefangen. Deutschland muss ein klares Zeichen setzen gegen neue Nazis“, schrieb Lauterbach erst vor wenigen Tagen auf X. Nun erklärte der Rechtsanwalt Markus Haintz, dass er Lauterbach wegen des Verdachts auf Volksverhetzung angezeigt habe. „Ich habe @Karl_Lauterbach heute wegen des Verdachts der #Volksverhetzung angezeigt, da er m.E. ein angebliches Geheimtreffen in dem es vermeintlich um 'Deportationen' ging, in einem unzulässigen Kontext mit der #Wannseekonferenz gebracht hat, um Stimmung gegen die @AfD zu machen.“

Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Während sich ein Teil der Nutzer in den Kommentaren für die Anzeige gegen Lauterbach bedankte, übte ein anderer Teil scharfe Kritik.