USA: Eltern sollen Sorgerecht verloren haben, weil sie Geschlechtsumwandlung verweigerten

Ein Paar aus Montana, das das Sorgerecht für seine Tochter verloren hatte, nachdem es sich gegen eine Geschlechtsumwandlung gewehrt hatte, behauptet nun, die 14-Jährige sei ihnen ohne richterliche Anordnung von der staatlichen Kinderschutzbehörde weggenommen worden.

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USA: Eltern sollen Sorgerecht verloren haben, weil sie Geschlechtsumwandlung verweigerten
© Todd Kolstad / Facebook

Todd und Krista Kolstad, ein Ehepaar aus dem US-Bundesstaat Montana, klagen derzeit gegen die Behörden. Der Grund: Der Staat habe ihre 14-jährige Tochter ohne richterliche Anordnung aus der Obhut genommen. Dies sei der Fall gewesen, nachdem sich die Eltern gegen eine Geschlechtsumwandlung des Kindes ausgesprochen hätten. Dem Bericht der Daily Montanan zufolge werfen die Kolstads den staatlichen Kinderschutzbehörden vor, ihr Kind ohne das erforderliche Verfahren weggenommen zu haben.

Die Kolstads behaupten, dass die Behörden, als sie ihre Tochter in eine psychiatrische Einrichtung in Wyoming einwiesen und ihnen jeglichen Kontakt untersagten, ihre religiösen Überzeugungen missachtet und ihre Bürgerrechte verletzt hätten. Auslöser des Konflikts sei gewesen, dass die Tochter ihren Eltern im vergangenen Jahr mitgeteilt habe, dass sie sich als Transgender identifiziere und als Mann leben wolle. Die Eltern hätten dies aus religiösen Gründen abgelehnt.

Kind in Obhut genommen

Als die Tochter im vergangenen Sommer in der Schule Suizidgedanken äußerte und nach der Einnahme von Ibuprofen und Toilettenreiniger ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wurden die Behörden alarmiert. Die Beamten waren der Ansicht, dass die Einweisung aufgrund der Suizidgefahr und der unmittelbaren Gefahr gerechtfertigt sei.

Die Kolstads behaupten jedoch, dass die Sozialarbeiter in einer eidesstattlichen Erklärung gelogen hätten, indem sie eine „unmittelbare Gefahr für die körperliche Unversehrtheit“ der Tochter behaupteten und die religiösen Überzeugungen der Eltern verschwiegen hätten. „Die Entführung eines Kindes ohne Haftbefehl ist nur entschuldbar, wenn die Beamten Grund zu der Annahme haben, dass das Kind während der Zeit, die benötigt wird, um einen Haftbefehl zu erwirken, ernsthaften körperlichen Schaden erleiden wird“, heißt es in der Klageschrift. „Das CPS wusste, dass die Tochter am 22. August keiner solchen Gefahr ausgesetzt war.“

Obwohl die Kolstads die Unterbringung ihrer Tochter in einer psychiatrischen Einrichtung unterstützen, bestehen sie darauf, dass dies in Montana geschieht, um zu verhindern, dass medizinisches Personal außerhalb des Staates die Geschlechtsumwandlung durchführt, so ein Bericht der New York Post. Sie argumentieren, dass Montana die medizinische Unterstützung von Jugendlichen, die eine Geschlechtsumwandlung wünschen, verbietet, da diese Frage noch vor Gericht verhandelt werde.

Verlegung in einen anderen Bundesstaat

Dennoch verlegten die Behörden die Tochter gegen den Willen der Eltern in eine Einrichtung in Wyoming und untersagten jeglichen Kontakt zu ihr. Öffentliche Aufmerksamkeit erregte der Fall, als Gouverneur Greg Gianforte eine Untersuchung anordnete. Eine Untersuchung durch die stellvertretende Gouverneurin Kristen Juras kam zu dem Schluss, dass die Gerichte die staatlichen Richtlinien und Gesetze eingehalten hatten. Gianforte stärkte daraufhin den Sozialarbeitern den Rücken.

In einer Stellungnahme betonte das Büro des Gouverneurs, dass der Staat keine Minderjährigen aus ihren Familien reiße, um Geschlechtsumwandlungen vornehmen zu lassen, oder öffentliche Gelder für solche Dienstleistungen verwende, solange sich die Minderjährigen in der Obhut des Staates befänden. „Die Kinderschutzbehörde schützt Kinder, die missbraucht wurden oder einem erheblichen Risiko von Missbrauch, Vernachlässigung oder Verwahrlosung ausgesetzt sind“, sagte ein Sprecher.