Nach Vorfall bei KZ-Gedenkfahrt: Schulamt muss Suspendierung von Schüler zurücknehmen
Ein Gericht hat den Schulverweis eines Neuntklässlers aus Greifswald aufgehoben und damit das Schulamt zum Zurückrudern gezwungen. Die AfD zeigt sich darüber erfreut.
Bislang wurde lediglich die Suspendierung eines der beiden Schüler aufgehoben. Über den zweiten Schüler wird erst noch entschieden. (Symbolbild)
© IMAGO / EibnerGreifswald. – Im Mai sorgte ein Vorfall während einer Studienfahrt der Greifswalder Fischer-Schule zur KZ-Gedenkstätte Auschwitz für Schlagzeilen. Ein Neuntklässler soll dort eine mutmaßlich rechtsextreme Geste gezeigt haben. Ein Mitschüler filmte die Szene und verbreitete das Video in den Sozialen Netzwerken. Gegen beide Jungen wurden Schulverweise ausgesprochen, sie wurden zunächst suspendiert.
Gericht hebt Entscheidung auf
Das Verwaltungsgericht Greifswald bewertete die Geste jedoch anders als das Staatliche Schulamt, wie der NDR berichtet. Daraufhin hob das Oberverwaltungsgericht den Verweis gegen einen der Schüler auf. Zudem zog das Schulamt seine Beschwerde zurück. Der Neuntklässler darf somit an der Schule bleiben. Der Verweis gegen den zweiten Schüler gilt hingegen weiterhin. Über sein weiteres Vorgehen soll in den kommenden zwei Wochen entschieden werden.
AfD sieht Überreaktion bestätigt
Die AfD kritisiert die ursprüngliche Entscheidung des Bildungsministeriums scharf. Der schulpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Enrico Schult, erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Der verhängte Schulverweis war überzogen und Ausdruck einer politisch motivierten Überreaktion. Bei Gewalt- oder Drogenfällen greifen Schulen oft zu spät oder zu milde ein. Im Greifswalder Fall aber fuhr das Schulamt die volle Härte auf, ganz im Sinne der ideologischen Vorgaben der Landesregierung.“
Es sei bezeichnend, dass erst ein Gericht die Rechtsstaatlichkeit sichern musste, so Schult. „Das Bildungsministerium hätte selbst erkennen müssen, dass mehrdeutige Gesten nicht willkürlich als extremistisch ausgelegt werden dürfen.“ Die AfD begrüßt daher, dass die Schüler ihre Schullaufbahn nun „ohne den Makel eines Schulverweises“ fortsetzen können.
Ministerium setzt auf Leitfaden
Als Reaktion auf den Vorfall kündigte das Bildungsministerium an, einen Handlungsleitfaden für Besuche in Gedenkstätten vorzulegen. Bildungsministerin Simone Oldenburg (Die LINKE) erklärte, der Vorfall habe gezeigt, dass eine landesweite Sensibilisierung hilfreich sein könne, damit der Gedenkstättenbesuch das Wissen insbesondere über die Zeit des Nationalsozialismus veranschaulicht und vertieft. Der Leitfaden soll Anfang November an die Schulen verteilt werden.
Kritik an „Bürokratie statt Lösungen“
Die AfD hält diesen Schritt für falsch. „Dass das Ministerium den Vorfall zugleich zum Anlass nimmt, einen neuen Handlungsleitfaden für Gedenkstättenbesuche zu entwerfen, passt ins Bild: Mehr Papier, mehr Vorschriften, mehr Bürokratie, aber keine Lösungen für die wirklichen Probleme.“ Lehrermangel, Disziplinlosigkeit und Leistungsabfall blieben ungelöst, kritisiert er. Auch die Finanzierung sei fragwürdig: „Während Gedenkstättenfahrten künftig mit Steuergeldern üppig gefördert werden, fehlt es für erlebnisorientierte Klassenfahrten ohne politischen Beigeschmack zunehmend an Mitteln“. Wer Schulen und Schülern wirklich helfen wolle, solle in eine so „praxisnahe wie unideologische Bildung investieren, statt sie mit politischen Akzentuierungen zu bevormunden“, so Schults Forderung.