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Remigrationsgipfel: Polizei untersagt Ausreise deutscher Aktivisten nach Italien

Am Samstag findet in Mailand der Remigrationsgipfel statt, bei dem unter anderem Martin Sellner sprechen soll. Aktivisten aus Deutschland, die daran teilnehmen wollten, wurde von der Polizei die Ausreise untersagt.

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Remigrationsgipfel: Polizei untersagt Ausreise deutscher Aktivisten nach Italien

Die Begründung der Behörde für die Ausreiseuntersagung.

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Mailand. – Für Samstag, den 17. Mai, ist in Mailand der „Remigration Summit“ (ReSum25), ein Remigrationsgipfel, geplant. Bekannte Redner wie Afonso Gonçalves, der österreichische Autor Martin Sellner, Jean Yves Le Gallou, Eva Vlaardingerbroek oder Dries Van Langenhove sollen dort auftreten. Doch gegen die Veranstaltung gibt es vehementen Widerstand. Inzwischen kam es sogar schon zu Ausreiseuntersagungen: Aktivisten aus Deutschland können das Land damit nicht verlassen, ohne eine Straftat zu begehen.

Wiederstand gegen Remigrationsgipfel

Sellner, der bereits in Mailand ist, berichtete am Donnerstag, dass einige Aktivisten in Deutschland von der Polizei aufgehalten und an der Ausreise gehindert worden waren. Laut Sellner habe es im Vorfeld bereits Proteste gegen den Remigrationsgipfel gegeben, unter anderem in Form von Absagen durch Hotels und Veranstaltungsorte sowie durch die Mobilisierung linker Gruppierungen in Italien.

Später teilte Sellner mit, dass die Betroffenen nach Stunden wieder freigelassen worden seien. In der Erklärung, warum die Ausreise untersagt wurde, heißt es unter anderem: „Im Fall einer Ausreise deutscher Rechtsextremisten besteht die erhebliche Gefahr der Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Aufenthalte von deutschen Rechtsextremisten, die die transnationale Vernetzung der rechtsextremistischen Szene vorantreiben, aktiv für die menschenverachtende Ideologie werben und ihr mehr Reichweite zu verschaffen und so die Gefahr für die Radikalisierung weiterer Personen bergen und ihre Reisen für die Erschließung finanzieller Mittel u. a. Rekrutierung, Unterstützung der Szene und ideologische Zwecke nutzen könnten.“ Ebenso sei es der Geschichte Deutschlands geschuldet, dass durch die Anreise des betroffenen Aktivisten international der Eindruck entstehe, „dass die Bundesrepublik Deutschland das auf der Veranstaltung offen verbreitete rechtsextremistische Gedankengut unterstützt oder zumindest nicht ausreichend dagegen vorgeht.“

In der Ausreiseuntersagung gegen einen weiteren Aktivisten wird sogar festgelegt, dass dieser nicht nur nicht nach Italien, sondern auch nicht in die Schweiz oder nach Österreich ausreisen darf. Sie ist bis zum 17.05., 23:59 Uhr, befristet.

Neben der Ausreiseuntersagung besteht für die Aktivisten, von denen laut Sellner sechs Männer und zwei Frauen betroffen sind, auch noch die Pflicht, sich täglich zweimal bei der örtlichen Polizei zu melden. Für den Fall, dass sie dieser Pflicht nicht nachkommen, wird ihnen für jedes Nichterscheinen ein Zwangsgeld in Höhe von je 100 Euro angedroht.

Sellner rechnet auch damit, dass er eventuell nicht am Gipfel teilnehmen kann, da die Behörden inzwischen wissen dürften, dass er sich bereits in Mailand aufhält und er daher an der Teilnahme gehindert werden könnte. In seiner Videobotschaft kündigt Sellner jedoch an, dass man einen Plan B, C und D habe.

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