Freilich #35: Und tschüss!

Nach Hitler-Vergleich: Kickl siegt erneut vor Gericht

Herbert Kickl hat im Rechtsstreit um Hitler-Vergleiche einen klaren Sieg errungen. Das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil zugunsten des FPÖ-Chefs nun endgültig bestätigt.

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Nach Hitler-Vergleich: Kickl siegt erneut vor Gericht

In den vergangenen Monaten konnte Kickl vor Gericht bereits einige Siege erringen. Mit dem jüngsten Fall rund um einen Hitler-Vergleich folgte der nächste.

© IMAGO / SEPA.Media

Wien. – In einem Video griff der Verein „Plattform Demokratie“ im Wahlkampf 2024 den Begriff „Volkskanzler“ an und zeigte dabei ein Foto von FPÖ-Chef Herbert Kickl. In dieser Kampagne wurde der freiheitliche Spitzenpolitiker direkt mit Adolf Hitler in Verbindung gebracht.

Die FPÖ reagierte daraufhin mit einer Unterlassungsklage – und setzte sich durch. Bereits im Januar entschied das Handelsgericht, dass die Gegenseite es zu unterlassen habe, das Bildnis Kickls in Werbeeinschaltungen zu verbreiten, die diesen mit dem Nationalsozialismus und/oder Adolf Hitler in Verbindung bringen und/oder Kickl nationalsozialistische Ansichten und/oder Ziele unterstellen. Zudem erhielt Kickl 4.000 Euro Schadenersatz.

Öffentlichkeitsstrafe für die Gegenseite

Besonders bitter für den Verein: Er muss das Urteil drei Monate lang ununterbrochen über Google Ads in derselben Zielgruppe veröffentlichen, in der auch das ursprüngliche Video verbreitet wurde. Die „Plattform Demokratie“ versuchte zwar, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Doch auch das Oberlandesgericht Wien stellte sich auf die Seite Kickls und wies das Rechtsmittel ab.

In der Begründung, die FREILICH vorliegt, heißt es: „Das beanstandete Video vermittelt nicht bloß eine kritische Betrachtung der vom Kläger verwendeten politischen Rhetorik, sondern stellt – berücksichtigt man den Gesamteindruck der im Video eingeblendeten Wort- und Bildteile – den dargelegten verpönten gedanklichen Zusammenhang zum Nationalsozialismus her, wofür die Verwendung des Begriffs 'Volkskanzler' durch den Kläger jedoch keinen sachlichen Anknüpfungspunkt bietet.“

Oberster Gerichtshof weist Revision ab

Die Richter führten außerdem aus, dass dem Begriff „Volkskanzler“ im Lauf der Geschichte „unterschiedliche Bedeutungen im Zusammenhang mit politischen Kontexten zugeschrieben (…) und diese nach Ende der NS-Diktatur sowohl direkt als auch indirekt auf namhafte demokratische Staatspolitiker wie Ludwig Erhard und Bruno Kreisky übertragen“ worden seien.

Ihre Schlussfolgerung war eindeutig: Die im Video hergestellte Verbindung zwischen Kickl und Hitler überschreite „den Rahmen des in einem politischen Meinungsstreit Zulässigen“. Auch die außerordentliche Revision des Vereins, der von der grünen Parteianwältin Maria Windhager vertreten wurde, blieb ohne Erfolg. Der Oberste Gerichtshof wies sie endgültig zurück.

FPÖ zeigt sich zufrieden

Im Gespräch mit Heute begrüßte FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker die rechtskräftige Entscheidung: „Es ist unglaublich, mit welchen geschmacklosen und skandalösen Vergleichen vor der Wahl 2024 versucht wurde, die FPÖ und Herbert Kickl zu verunglimpfen. Wir haben uns dagegen juristisch zur Wehr gesetzt und auf ganzer Linie Recht bekommen.“

Politische Brisanz durch Initiator Luschnik

Besonders brisant: Einer der Initiatoren der Kampagne war Robert Luschnik, der bereits Funktionen als Bundesgeschäftsführer der Grünen, Klubgeschäftsführer der Grünen im Parlament sowie Bundesgeschäftsführer der NEOS innehatte. Seit dem Eintritt der NEOS in die Regierung ist er Klubdirektor der Pinken.

„Ich finde es bedenklich, dass jemand, der eine solche jenseitige Kampagne gegen eine demokratisch legitimierte Partei startet, jetzt Klubdirektor einer Parlamentspartei sein kann und darf. Es spricht Bände, dass Luschnik bei den Neos auch nach seiner Niederlage vor Gericht offenbar fest im Sattel sitzt“, erklärte Hafenecker dazu.

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