Freilich #36: Ausgebremst!

Migrantenkriminalität: Über fünf Millionen Straftaten seit Merkels Grenzöffnung

In weniger als zehn Jahren wurden mehr als fünf Millionen Straftaten von tatverdächtigen Zuwanderern begangen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zeichnet ein drastisches Bild.

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Migrantenkriminalität: Über fünf Millionen Straftaten seit Merkels Grenzöffnung

Seit der Grenzöffnung durch die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel ist die Zahl der Straftaten, bei denen Migranten als Tatverdächtige ermittelt wurden, stark gestiegen. (Symbolbild)

© IMAGO / Chempic

Berlin. – Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung umfassende Zahlen zu Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern vorgelegt. Die Antwort offenbart eine seit 2015 bestehende Entwicklung mit einem hohen und stetigen Niveau – sowohl bei den Gesamtstraftaten als auch bei besonders schweren Delikten.

Mehr als fünf Millionen Straftaten seit 2015

Im Zeitraum von 2015 bis 2024 wurden insgesamt 5.143.211 Straftaten registriert, bei denen mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. Allein im Jahr 2024 lag die Zahl bei 605.725 Fällen, nach 631.539 im Jahr 2023 und 488.547 im Jahr 2022. Der Anteil dieser Delikte an allen von Nichtdeutschen begangenen Straftaten schwankte dabei zwischen 36 und 50 Prozent. Ohne ausländerrechtliche Verstöße belief sich die Gesamtzahl der erfassten Straftaten im selben Zeitraum auf 2.802.915 Fälle.

Gewaltkriminalität: Kontinuierlicher Anstieg

Besonders deutlich zeigen sich die Entwicklungen bei Gewaltdelikten. So stieg die Zahl der Fälle mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer von 12.512 im Jahr 2015 auf 26.329 im Jahr 2024, was insgesamt 218.247 Fällen in zehn Jahren entspricht. Der Anteil aller von Nichtdeutschen begangenen Gewaltdelikte lag zuletzt bei 33,8 Prozent.

Auch bei Sexualdelikten sind die Zahlen konstant hoch. So wurden für die Deliktsgruppe Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff seit 2015 insgesamt 11.098 Fälle erfasst. Im Jahr 2024 waren es 1.288 Fälle, im Jahr zuvor 1.173. Bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen wurden zwischen 2015 und 2024 insgesamt 3.439 Fälle mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer registriert. Im Jahr 2024 lag der Anteil dieser Fälle bei 36,2 Prozent.

Raub, Körperverletzung: Zehntausende Fälle jährlich

Im Untersuchungszeitraum wurden insgesamt 39.929 Raubdelikte verzeichnet. Im Jahr 2024 lag die Zahl bei 5.558. Gefährliche und schwere Körperverletzungen wurden in 163.625 Fällen registriert, 2024 waren es 19.093. Im Bereich der Straßenkriminalität wurden über den gesamten Zeitraum hinweg 229.917 Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern registriert. Diebstahlsdelikte machen mit 764.940 Fällen den größten Teil aus, gefolgt von Ladendiebstählen mit 506.034 Fällen.

Wer als „tatverdächtiger Zuwanderer“ zählt

Laut Bundesregierung werden Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als „Zuwanderer“ gezählt, wenn sie mit einem der folgenden Aufenthaltsanlässe erfasst wurden: „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“. Diese Klassifizierung wurde mehrfach geändert, was die Vergleichbarkeit über die Jahre hinweg einschränkt.

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