MV: AfD-Kandidat Haik Jaeger nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen
Der AfD-Kommunalpolitiker Haik Jaeger wurde von der Wahl zum Bürgermeister in Neukloster ausgeschlossen. Der Kreiswahlausschuss hat die Ablehnung seiner Kandidatur zuletzt bestätigt.
Ende Juni wird in Neukloster ein neuer Bürgermeister gewählt. Der Kandidat der AfD ist allerdings nicht zugelassen. (Symbolbild)
© IMAGO / David BreidertNeukloster. – Der Kommunalpolitiker Haik Jaeger wurde nicht zur Bürgermeisterwahl in Neukloster zugelassen. Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Nordwestmecklenburg wies seine Beschwerde am Mittwochabend mit vier zu zwei Stimmen zurück. Ein Mitglied enthielt sich. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend.
Entscheidung nach rund 90 Minuten Beratung
Zuvor hatte der Gemeindewahlausschuss bereits Jaegers Kandidatur abgelehnt. Gegen diesen Beschluss legte Jaeger Beschwerde ein. Im Kreiswahlausschuss trug er gemeinsam mit einer Vertrauensperson seine Argumente vor. Die Mitglieder des Gremiums hatten anschließend die Möglichkeit, beiden Fragen zu stellen. Das Gremium beriet etwa eineinhalb Stunden über den Fall.
Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern stuft Haik Jaeger als „gewaltbereiten Rechtsextremisten“ ein. Er gilt laut Berichten als führendes Mitglied der ehemaligen Nordkreuz-Gruppe. Die Mitglieder dieser Gruppe sollen sich in Chats auf den Staatszusammenbruch vorbereitet haben. Jaeger weist diese Darstellung laut NDR zurück, die Ermittlungen gegen ihn seien eingestellt worden.
Frage der Verfassungstreue war entscheidend
Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, ob Jaeger im Falle seiner Wahl zum Bürgermeister in ein Beamtenverhältnis auf Zeit erhoben werden kann. Jaeger ist der Auffassung, dass sein politisches Engagement Zweifel an seiner Verfassungstreue ausräumen würde. Er ist kommunalpolitisch für die AfD aktiv und sitzt für die Partei sowohl in der Stadtvertretung von Neukloster als auch im Kreistag von Nordwestmecklenburg. Das sei laut Jaeger einer der Beweise, dass er hinter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe.
Laut Kreiswahlleiter Eike Albrecht kann Jaeger den aktuellen Beschluss nicht mehr vor der Wahl anfechten. Eine Anfechtung der Wahl sei jedoch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Bürgermeisterwahl in Neukloster mit insgesamt drei Kandidaten findet Ende Juni statt.