Das Ende des Parlamentarismus, wie wir ihn kennen

In seinem Kommentar analysiert der Berliner AfD-Politiker Frank-Christian Hansel die bewusste Ausgrenzung der AfD und skizziert die schädlichen Folgen für den Parlamentarismus.

11.4.2023
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8 Minuten Lesezeit
Das Ende des Parlamentarismus, wie wir ihn kennen

Frank-Christian Hansel

Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. In der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie wird das Volk im Parlament repräsentiert, und zwar nach dem gesetzlich verankerten Wählerproporz. Die unterschiedlichen Interessen und Meinungen, die im Volk herrschen, finden so zunächst formal Eingang in die parlamentarische Debatte, sofern die Parteien in Deutschland die Fünf-Prozent-Hürde überwinden. Dort können dann die unterschiedlichen gesellschaftlichen Meinungen und Standpunkte artikuliert und gehört werden. Zwar finden auf diesem institutionellen Weg auch Minderheitsmeinungen Eingang in das Parlament, nicht aber über das Mehrheitsprinzip in dessen Entscheidungen. Dort herrscht vielmehr das eiserne Spiel von Regierung mit den sie bildenden Mehrheitsfraktionen und Opposition mit ihren Minderheitsfraktionen. Soweit die bisherigen Spielregeln.

In der Bonner Republik gab es heftige und legendäre Schlagabtausche zwischen Regierung und Opposition, es ging hart zur Sache, es wurde verbal gekämpft, die Positionen waren klar. Strauß (CSU), Schmidt (SPD), Wehner (SPD), das sind die bekannten Beispiele. Man schenkte sich nichts, aber man respektierte sich als politischen Gegner. Dies hat sich in der Berliner Republik mit dem nachhaltigen Erfolg der Alternative für Deutschland (AfD) geändert, die sich mit ihrem Wiedereinzug als starke Oppositionspartei auf kommunaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene dauerhaft im parlamentarischen System der Bundesrepublik etabliert hat.

Die AfD darf nicht teilnehmen

Die fünf Parteien CDU/CSU, FDP, SPD, Linke und Grüne haben sich im Sinne eines gemeinsamen „Kampfes gegen Rechts“ zusammengeschlossen und sagen vereint: Die AfD darf nicht mitspielen. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Weil das Machtkartell, zu dem sich die fünf Parteien verabredet haben, seine Pfründe nicht noch einmal teilen will. Zu schmerzhaft war und ist der Verlust an Macht, Einfluss und Geld für alle Beteiligten.

Die Wahlergebnisse der SPD haben sich in den letzten 15 Jahren nahezu halbiert. Allerdings hat die SPD den langwierigen Erosionsprozess ihrer Wählerschaft durch das Aufkommen der Grünen ab den 1980er-Jahren im Westen und den Eintritt der ehemaligen SED-Staatspartei alias Die LINKE in das wiedervereinigte Deutschland im Osten inzwischen machtpolitisch nahezu kompensiert, indem sie beide Abspaltungen ihrer ehemaligen Wählerschaft als Koalitionspartner in einen potentiell mehrheitsfähigen Linksblock (Rot-Rot-Grün) einbinden konnte.

Der Zerfall der Bonner Demokratie

Diesem schmerzhaften Erosionsprozess ihrer Wählerschaft will die CDU, die durch den Durchbruch der AfD massiv eingeschüchtert und geschwächt wurde, nun entgegenwirken. Anders als es auf den ersten Blick scheinen mag, sind die Union und auch die Liberalen also die eigentlichen aktiven Treiber des Ab- und Ausgrenzungsnarrativs gegen die AfD, weil sie natürlich wissen, aber bei Strafe ihres Untergangs verdrängen müssen, dass die AfD als Partei des politischen Realismus aus der Mitte der Gesellschaft Teil ihres eigenen Fleisches ist. Zur Erinnerung: Ohne den von der FDP mitgetragenen Euro-Rettungskurs der CDU-Kanzlerin Merkel hätte die AfD nicht den durchschlagenden Anfangserfolg 2013/2014 in der Öffentlichkeit und bei den Wählern gehabt.

Da im föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik die Landesregierungen über den Bundesrat an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sind, verschwimmt im Gesamtstaat die starre politische Gegenüberstellung von Regierung und Opposition, weil – außer der AfD als neuer, ungeliebter Konkurrenz – alle irgendwo mitregieren. Und die, die alle mitregieren, bilden damit de facto ein immer enger werdendes Machtkartell.

Alle regieren mit – außer der AfD

So bilden nicht nur SPD, Grüne und FDP auf Bundesebene eine Ampelkoalition:

- CDU und Grüne in Hessen,

- CDU und Grüne in NRW,

- CDU, SPD und Grüne in Brandenburg (SPD-geführt) und Sachsen (CDU-geführt),

- CDU und Grüne in Schleswig-Holstein,

- CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt,

- SPD und Grüne in Niedersachsen,

- SPD im Saarland,

- SPD und Grüne in Hamburg,

- SPD, Grüne und FDP in Rheinland-Pfalz,

- SPD und Linke in Mecklenburg-Vorpommern,

CDU und SPD (CDU-geführt), Bremen (SPD-geführt) und in einer Minderheitsregierung mit faktischer Tolerierung durch CDU und FDP in Thüringen (Linke-geführt).

Jede Farbkonstellation ist nicht nur denkbar, was vor 20 Jahren noch nicht der Fall war, sondern heute de facto schon Realität, einschließlich einer linksgeführten Minderheitsregierung in Thüringen, die es nach eigenem Bekunden von CDU und FDP gar nicht mehr geben dürfte. Sie ist es nur noch, um die AfD draußen zu halten, obwohl, nein, vielmehr, weil die politisch-programmatisch-ideologischen Überschneidungen zwischen CDU, FDP und AfD größer sind als zwischen CDU und Rot-Grün. Nur das offiziell mantraartig vorgetragene Narrativ der „Brandmauer“ gegen eine absolut zu dämonisierende „Rechte“ vermag die tatsächliche programmatische Nähe des bürgerlichen (Noch-nicht-)Blocks aus CDU, AfD und FDP gegenüber dem linken Block von Rot-Grün zu verschleiern.

Dieses gewachsene Machtgefüge wirkt sich entsprechend auf allen Ebenen des institutionellen Gefüges des Landes aus, sei es beim Verfassungsschutz oder bei den Verfassungsgerichten.

Ein politisierter Verfassungsschutz

Da das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter für Verfassungsschutz keine unabhängigen Institutionen sind, sondern Behörden, die dem Bundesinnenminister beziehungsweise in der Regel den Innenministern der Länder formal und inhaltlich – beamtenrechtlich – weisungsgebunden unterstehen, liegt es auf der Hand, dass der politische Wille des jeweiligen Dienstherrn nicht ohne Folgen für die Arbeit der jeweiligen Behörde bleibt.

Prof. Dr. Martin Wagener hat in seinem Buch „Kulturkampf um das Volk – Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ unter anderem ausgeführt, dass und wie mit Hilfe des Bundesamtes für Verfassungsschutz die „AfD in die [rechtsextreme] politische Ecke gerückt werden [soll], um sie mittelfristig aus dem bayerischen Landtag herauszubekommen“ (S. 202) beziehungsweise als erfolgreicher politischer Konkurrent überhaupt aus dem parlamentarischen Raum zu verdrängen. An der Aufgabe des Verfassungsschutzes als einer der politischen Führung unterstellten Behörde, als Instrument im „Kampf gegen Rechts“ zu dienen und damit die AfD zum „Beobachtungsfall“ zu machen, um sie in der Wählerschaft weiter zu diskreditieren, dürfte kaum ein Zweifel bestehen; dies hat auch der ehemalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, bestätigt.

„Demokratische Parteien“ und die AfD

In die gleiche Diskreditierungsrichtung zielt das Narrativ der Selbstbezeichnung der Parteien des Machtkartells als „die demokratischen Parteien“ in Abgrenzung zur AfD, die damit explizit auch nominell – gegen den Geist der repräsentativen Demokratie – aus dem „demokratischen Spektrum“ herausgehalten werden soll. Dieses Sprachspiel hat erst in der laufenden Legislaturperiode systematisch Einzug in die Parlamente auf Bundes- und Landesebene gehalten. Ebenso neu ist die institutionelle Ausgrenzung der AfD in den Parlamenten durch die Verweigerung von Ausschussvorsitzen im Bundestag und in den Landtagen, durch den Ausschluss aus anderen parlamentarischen Gremien ohne Prüfung der Eignung der Person allein aufgrund der Parteizugehörigkeit zur AfD, durch den Ausschluss von Stadträten in Berlin aus den Bezirksämtern und so weiter.

Diese undemokratische Ausgrenzungspraxis hat bereits der Bundestag der letzten Legislaturperiode durch die Verweigerung eines Vizepräsidenten vorgemacht. Erschreckend ist nun die Billigung all dieser Verstöße gegen die bisherige parlamentarische Praxis durch die Gerichte. Der Parlamentarismus, wie wir ihn kennen, ist damit an sein Ende gekommen. Denn der Verfassungsgrundsatz der Repräsentation des Volkes im Parlament, das heißt, dass der Wille des Volkes im Rahmen des Wählerproporzes unter Wahrung von Minderheitenrechten Eingang in die parlamentarische Auseinandersetzung findet, wird hier verletzt beziehungsweise bewusst aus den Angeln gehoben.

Eine institutionelle Ausgrenzung der AfD

Ziel all dieser Spielchen des Machtkartells ist es, den Wählern durch permanente öffentliche Ausgrenzung und Ächtung der AfD durch ständige Wiederholung subtil und systematisch einzuhämmern, dass sie nicht zu wählen sei. Es geht darum, die AfD als politische Konkurrenz auszuschalten. Und wenn die Wähler am Ende die Lektion nicht mitmachen, dann, so die klare Absicht des Machtkartells, soll sie durch ein Verbot vernichtet werden; völlig unabhängig davon, ob das am Ende jahrelanger Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich wäre. Nur der Schaden wäre angerichtet und das Spiel könnte dann unter sich weitergehen.

In der von der AfD angestoßenen Debatte um die Diätenerhöhung im Berliner Abgeordnetenhaus, die ohne den Beratungsantrag der AfD völlig ohne Aussprache seitens des damaligen Fünfer-Blocks abgenickt worden wäre, haben sich die fünf Fraktionen verständigt, auf die Rede des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD, Ronald Gläser, stellvertretend für das Machtkartell von Linkspartei bis CDU nur mit einem Redebeitrag zu antworten. So hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Torsten Schneider am 24. Februar 2022 in der 7. Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses in der 19. Legislaturperiode die Katze aus dem Sack gelassen:

„Ich rede heute also für die Linksfraktion, ich rede für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für die CDU-Fraktion und für die FDP-Fraktion (…) weil wir Ihnen eine Botschaft senden: Sie sind in der parlamentarischen Demokratie entlarvt, und Sie sind isoliert. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN, der CDU, der LINKEN und der FDP]“, so das Plenarprotokoll.

Tabubruch und ein elementarer Vernichtungswille

Der letzte Satz hat es in sich, denn er sagt nichts anderes, als dass das Machtkartell sich gemeinschaftlich weigert, die AfD als Teil des Parlaments anzuerkennen, also die AfD auch nur als politischen Gegner im Sinne eines anerkannten Mitspielers zu akzeptieren. Die AfD wird damit zum Demokratiefeind, dem damit innerhalb des demokratischen Spektrums die Legitimität entzogen werden soll. Damit ist allerdings nicht eigentlich „die AfD isoliert“ oder in „der parlamentarischen Demokratie entlarvt“, sondern vielmehr entlarvt sich Schneider als Täter. Er begeht aktiv und offensiv eine bisher nicht dagewesene Grenzüberschreitung, einen Tabubruch. Er vollzieht die Unterscheidung von Gegner und Feind, wie sie Carl Schmitt in seinen Abhandlungen zum „Begriff des Politischen“ und der „Theorie des Partisanen“ entwickelt hat.

Der AfDler, so die Konsequenz, wird zu einem schädlichen Wesen an sich stilisiert, das isoliert gehört. Während die vermeintlichen Kämpfer gegen rechts für die Demokratie kämpfen, wird der „Demokratiefeind“, zu dem die AfD in den Reden der Kartellparteien absichtlich erklärt wird, als absoluter Unwert bekämpft. Mit der Dämonisierung des politischen Gegners als Demokratiefeind, ja mit dessen damit einhergehenden Entmenschlichung als Nazi, der mit dem absolut Bösen identifiziert wird, wird seine Vernichtung zum moralischen Imperativ.

Das alles hat nichts mehr mit dem Parlamentarismus zu tun, den wir im Sinne eines zivilisierten Streits im Rahmen einer „Ethik der politischen Gegnerschaft“ (vgl. Marie-Luisa Frick: Mutig denken. Aufklärung als offener Prozess) kannten. Es handelt sich um einen elementaren Vernichtungswillen.

Die Union verliert am meisten

Dass die Union diese Grenzüberschreitung mitmacht, ist umso bemerkenswerter, als die CDU damit gleichzeitig offenbar schmerzfrei gegen eigene Parteitagsbeschlüsse verstößt, wonach es keine Zusammenarbeit mit der Linken geben darf. Was ist es sonst, wenn sich die CDU mit den anderen Parteien des Kartells darauf einigt, nur einen Redner stellvertretend für die anderen Fraktionen gegen die AfD sprechen zu lassen, der die Absprachen zwischen Linken, Grünen, SPD und FDP verkündet, oder wie in Thüringen eine Minderheitsregierung mit einem Ministerpräsidenten der Linkspartei faktisch zu tolerieren?

Letztlich spricht daraus nichts anderes als die Verzweiflung im kaum zu gewinnenden Kampf um den Selbsterhalt als Regierungspartei. Von der eigenen, bürgerlichen Klientel wendet sie sich immer weiter ab. Der „Kampf gegen Rechts“ der Union gegen die AfD wird zum Bumerang und reißt die Flanke strukturell nur noch weiter auf, sodass die AfD der CDU weiter Stimmen ihrer ehemaligen Wählerschaft abjagen kann; unabhängig davon, ob die Funktionäre oder Mandatsträger der AfD klug genug agieren, diese Chance auch bewusst zu nutzen, was auf einem anderen Blatt steht.

Denn natürlich ist der Entstehungsprozess der AfD ein Ergebnis der Merkel-Regierungskoalitionen von CDU/FDP und CDU/SPD und ging und geht zu Lasten der CDU und anfangs insbesondere der FDP, die aufgrund des hohen Stimmenanteils der AfD bei der Bundestagswahl 2013 sogar aus dem Parlament flog – mit allen negativen Folgen:

- Verlust von Abgeordnetenmandaten samt Mandatsträgerabgaben an die Parteikassen,

- hohe Millionenverluste bei der Wahlkampfkostenerstattung (staatliche Teilfinanzierung der Parteien),

- Verlust von Hunderten von Mitarbeitern mit ihren Gehältern im Bundestag.

Alles zum Teil schon eingetretene, aber in Zukunft in größerem Umfang drohende Verluste auch für die Union, die bei der letzten Wahl zwar nicht aus dem Parlament, aber aus der Bundesregierung geflogen ist, mit den gleichen fatalen Folgen:

- Verlust von Minister- und Staatssekretärsposten samt Büros und Mitarbeitern,

- Verlust der staatlichen Teilfinanzierung in Millionenhöhe,

- vom Verlust an Ansehen und Sichtbarkeit ganz zu schweigen.

Schwarz-Blau-Gelb als Konsequenz

Letztlich ist die von den CDU-Funktionären im Abwehrkampf gegen die AfD errichtete Brandmauer nicht die Lösung der Probleme der Union, sondern zunehmend Teil des Problems, letztlich peinliche Makulatur. Sie wird im weiteren Verlauf an der normativen Kraft des Faktischen zerbrechen, ja, sie greift im Osten bei den Wählern praktisch schon nicht mehr. Denn ginge es nach inhaltlichen Kriterien, so ergäbe sich aus den politischen Schnittmengen des Wählerwillens zwangsläufig ein oppositioneller bürgerlicher Mitte-Block gegen den faktisch regelmäßig schon existierenden linken Block: Nämlich dann, wenn die Opposition aus CDU, AfD und FDP gemeinsam Regierungsvorhaben des Linksblocks ablehnt. Rechnerisch haben Union, AfD und FDP bereits eine Mehrheit. Die Anbiederung der Union an den linken Zeitgeist treibt die Union immer weiter in einen politischen Teufelskreis, den sie nur verlieren kann, wenn sie zu viele faule Kompromisse mit dem Linksblock eingeht und die Koalitionsoption nach rechts ganz aufgibt.

Leider hat das Kölner Verwaltungsgericht diesen demokratischen Ungeist, diesen gegen die AfD in Gang gesetzten politischen Vernichtungskrieg im Sinne Carl Schmitts noch nicht beendet und dem Verfassungsschutz als letztem Mittel zur Delegitimierung der AfD durch die bisherigen Regierungsparteien noch keinen Riegel vorgeschoben, um dem Repräsentationsgedanken in unserer parlamentarischen Demokratie wieder volle Geltung zu verschaffen.

Aber am Ende wird es so kommen. Die AfD ist und bleibt ein legaler und legitimer Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie.


Zur Person:

Frank-Christian Hansel, Jahrgang 1964, ist seit 2016 für die AfD Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Dort ist er unter anderem im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung aktiv. Der gebürtige Hesse studierte Politische Wissenschaften, Philosophie und Lateinamerikanistik.

Facebook: https://www.facebook.com/fchansel/

Twitter: https://twitter.com/frankhansel

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.

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