Beatrix von Storch nennt Ganserer einen Mann und muss Strafe zahlen

Beatrix von Storch hatte in ihrer Rede zum Selbstbestimmungsgesetz die Trans-Abgeordnete Tessa Ganserer „Markus Ganserer“ genannt. Dafür erhielt sie zwei Ordnungsrufe. Später folgte eine Geldstrafe.

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Beatrix von Storch nennt Ganserer einen Mann und muss Strafe zahlen
Beatrix von Storch nannte Tessa Ganserer bei ihrem früheren Namen und kassierte dafür zwei Ordnungsrufe.© IMAGO / Future Image

Berlin. – Die Debatte im Rahmen der ersten Lesung des so genannten Selbstbestimmungsgesetzes Mitte November im Bundestag verlief erwartungsgemäß hitzig. Vizepräsidentin Petra Pau (Linke) betonte gleich zu Beginn, sie gehe davon aus, „dass trotz der zu erwartenden kontroversen Debatte eine Aussprache möglich sein wird, ohne Kolleginnen und Kollegen des Hauses persönlich anzugreifen und zugleich dabei auf Diffamierungen und Beleidigungen von Menschen und Personengruppen zu verzichten“. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch sagte in ihrer Rede zum Selbstbestimmungsgesetz, „jeder Wahnsinn erreicht seinen Höhepunkt“. Auf die entscheidende Frage, was eine Frau sei, habe die Ampelkoalition keine Antwort. Das so genannte Offenbarungsverbot sei eine Aufforderung zur Lüge. „Jeder Kollege hier kann sich wünschen oder fühlen, eine Frau zu sein. Darüber urteilen wir nicht, und das macht ein Leben ganz sicher schwer. Aber es macht einen nicht zur Frau. Man kann sein Geschlecht ebenso wenig ändern wie sein Alter oder die Körpergröße. Weil Sie die Wirklichkeit nicht akzeptieren, wollen Sie sie jetzt verbieten. Wer in Zukunft Markus Ganserer Herrn Ganserer nennt, soll 10.000 Euro Strafe zahlen, für die Wahrheit.“

Die Abgeordnete sprach weiter von einer Translobby und beklagte, dass die Regierung Transsexualität normalisieren wolle. „Jugendliche und Kinder sollen sich nicht mehr mit ihrer Biologie aussöhnen, sondern ihr Geschlecht ablegen wie einen unbequemen Mantel“.

Zwei Ordnungsrufe und Geldstrafe für von Storch

Wegen der „Beleidigung“ von Storchs in Richtung Ganserer wurde der AfD-Politikerin ein Ordnungsruf erteilt. Gegen Ende der Sitzung meldete sich von Storch erneut zu Wort, verwendete wieder den von Ganserer vor Jahren abgelegten Vornamen „Markus“ als „juristisch geführten“ und sprach selbst von „Herrn Ganserer“. Dafür erhielt sie einen zweiten Ordnungsruf. Nach einem Beitrag in den Sozialen Medien mit der Wiederholung des Namens „Markus Ganserer“ und Kritik an der Sitzungsleitung durch von Storch verhängte Pau zudem ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro gegen die Abgeordnete.

„Heute kam die Abrechnung. Schwarz auf weiß: ich muss 1000 Euro (!) Strafe (!!) wegen 'Verstoß gegen Würde u Ordnung des Hauses' zahlen- weil ich Markus #Ganserer einen Mann nannte, was er ist und den Ordnungsruf kritisierte“, schrieb von Storch auf der Plattform X (früher Twitter).

Selbstbestimmungsgesetz löst Transsexuellengesetz ab

Das Selbstbestimmungsgesetz löst das Transsexuellengesetz von 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in einigen Punkten beanstandet worden war. Bis dahin mussten Menschen, die sich im falschen Körper fühlten, psychiatrische Gutachten einholen und ein langwieriges Verfahren durchlaufen. Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrages durch einen Sprechakt. Bei Kindern unter 14 Jahren können die Eltern den Antrag stellen, Jugendliche ab 14 Jahren können dies mit Zustimmung der Eltern selbst tun. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, ist das Familiengericht zuständig.