Bayern erkannte seit 2015 rund 400 Staatsbürgerschaften ab
Zwischen 2015 und 2025 wurde in Bayern fast 400 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Aus welchen Gründen dies geschah, bleibt unklar.
Die Rücknahme der Staatsbürgerschaft ist in Deutschland rechtlich möglich – doch wer betroffen ist und warum, bleibt oft unklar. (Symbolbild)
© IMAGO / ZoonarMünchen. – Zwischen 2015 und Mai 2025 wurden in Bayern 393 Fälle registriert, in denen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt wurde. Dies geht aus der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Franz Schmid hervor.
Keine Angaben zu Gründen
Die konkreten Gründe für die Rücknahme einer Einbürgerung sind nicht statistisch erfasst. Im Register EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) wird lediglich der Sachverhalt vermerkt, nicht jedoch die Gründe, aus denen die Entscheidung getroffen wurde, beispielsweise islamistische Aktivitäten, Täuschung oder andere Motive. Laut Staatsregierung liegen auch zu der Frage, in wie vielen Fällen Betroffene staatenlos wurden, keine entsprechenden Zahlen vor. Eine bayernweite Erhebung findet nicht statt, ebenso wenig für spezifische Regionen wie den Landkreis Neu-Ulm.
Rücknahme rechtlich möglich
Die Rechtsgrundlage für eine Rücknahme bildet § 35 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Demnach kann eine Einbürgerung widerrufen werden, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich falsche Angaben erwirkt wurde. „Dieser Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass die betroffene Person dadurch staatenlos wird“, betont die Staatsregierung.
Der Rücknahmeprozess ist jedoch auf zehn Jahre nach Bekanntgabe der Einbürgerung begrenzt. Eine nachträgliche Radikalisierung stellt nach geltendem Recht keinen Rücknahmegrund dar. Die Staatsregierung fordert jedoch, dass Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die wegen besonders schwerer, staatsgefährdender Delikte verurteilt wurden, künftig ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren sollen.
Keine Namensnennung durch Regierung
Mehrere Nachfragen, etwa zum Aufenthaltsort eines ehemaligen Mitglieds der islamistischen Sauerland-Gruppe oder zu Maßnahmen zur Ausweisung, blieben vonseiten der Staatsregierung unbeantwortet. Grund dafür sei der Schutz personenbezogener Daten und laufender Verfahren. Ein „überwiegendes Informationsinteresse“ des Landtags liege nicht vor.
Der AfD-Abgeordnete Franz Schmid kommentierte die Zahlen mit Verweis auf ein konkretes Beispiel: „Attila Selek ist ein Islamist der sogenannten Sauerland-Gruppe, der sich auch in der Gegend Ulm/Neu-Ulm herumtrieb. Selek wurde laut Augsburger Allgemeine inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.“ Schon dieses Beispiel zeige, dass es nach geltender Rechtslage grundsätzlich möglich sei, Einbürgerungen zurückzunehmen. „Auch im europäischen Ausland wird das ähnlich praktiziert, wie der Fall Shamima Begum zeigt“, so Schmid. Seine Bilanz: „In Bayern wurde seit dem Jahr 2015 in fast 400 Fällen eine Einbürgerung zurückgenommen. Wenn das verfassungsfeindlich sein soll, dann wären die bayerischen Landratsämter ein Fall für den Verfassungsschutz.“