Anschlag auf AfD-Büro? Polizei geht von politisch motivierter Tat aus

In zwei Wahlkreisbüros eines AfD-Politikers sind vor wenigen Tagen Briefe mit bislang unbekannten Substanzen eingegangen. Die Polizei geht derzeit von einer politisch motivierten Straftat aus.

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Anschlag auf AfD-Büro? Polizei geht von politisch motivierter Tat aus
Nach einem mutmaßlichen Anschlag auf ein AfD-Wahlkreisbüro musste ein Mitarbeiter kurzzeitig sogar unter Quarantäne gestellt werden.© AfD Nordhausen

Nordhausen/Sondershausen. – In den beiden Wahlkreisbüros des AfD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Pohl sind Ende vergangener Woche bisher ungeklärte Substanzen per Post eingegangen. Pohl spricht in einer Stellungnahme von „linkem Terror“. Sowohl der Brief als auch die darin enthaltene verdächtige Substanz sind nun Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.

Mitarbeiter musste in Quarantäne

Ein Mitarbeiter aus Nordhausen habe sich nach Kontakt mit dem Brief ins Krankenhaus begeben müssen und sei „unter Quarantäne gestellt“ worden, teilte der Abgeordnete über seine Kanäle mit. Dass sich ein Mitarbeiter Pohls für rund 24 Stunden im Krankenhaus befand, konnte von Seiten der Polizei bestätigt werden, ob auch eine ärztliche Behandlung notwendig war, konnte nicht gesagt werden, wie die NNZ-online berichtete. Der verdächtige Brief aus Nordhausen werde derzeit beim Landeskriminalamt untersucht, mit einem Ergebnis rechne man Ende der Woche, zitiert NNZ-online den Polizeisprecher Kevin Clemen. Zum Inhalt des Briefes könne man noch keine Angaben machen. Derzeit bestehe der Verdacht einer politisch motivierten Straftat, ob sich dieser erhärte, müssten die Ermittlungen zeigen. Das betroffene Büro wurde amtlich versiegelt, wie die NNZ-online berichtet.

Auf Telegram erklärte Pohl, dass die „gewalttätige Enthemmung der linken Szene“ durch die „verbale Enthemmung der linken Politik“ genährt werde. Er sei gespannt, wie die etablierte Politik, die laut Pohl selbst eine Mitschuld trage, auf den Anschlag reagieren werde und erklärte, dem „roten Terror“ gerade im Superwahljahr nicht zu weichen.