Freilich #35: Und tschüss!

Islamistischer Prediger: „Supermarkt-Arbeit für Muslime haram“

Mit seiner Auslegung zum Arbeiten in Supermärkten sorgt der islamistische Prediger „Abul Baraa“ erneut für Aufsehen. Seiner Ansicht nach ist diese Tätigkeit für Muslime nicht erlaubt.

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Islamistischer Prediger: „Supermarkt-Arbeit für Muslime haram“

Ein Mitarbeiter beim Auffüllen der Regale in einer Supermarktfiliale. Laut „Abul Baraa“ ist das haram.

© IMAGO / Sven Simon

Der islamistische Hassprediger Ahmad Armih, auch bekannt als „Abul Baraa“, erreicht seit Jahren ein großes Publikum über Plattformen wie TikTok und durch öffentliche Auftritte. Als prominente Figur des politischen Salafismus in Deutschland tritt er regelmäßig in Moscheen auf und verbreitet dort seine Koranauslegungen. Einige seiner Aussagen finden inzwischen auch außerhalb der muslimischen Gemeinschaft Verbreitung – nicht selten wegen ihrer skurrilen und extremen Interpretationen.

Auslegung sorgt für Diskussionen

Aktuell kursiert in den Sozialen Netzwerken erneut eine Auslegung von „Abul Baraa“, die Diskussionen auslöst. Dabei dreht es sich um die Frage, ob Muslime in Supermärkten arbeiten dürfen. Der Prediger, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird, vertritt dazu eine klare Position: Arbeiten im Supermarkt sei haram. Begründet wird dies unter anderem mit der Tätigkeit des Regaleauffüllens. Das „Problem“: Die Regale werden nicht nur mit Produkten aufgefüllt, die halal sind, sondern auch mit solchen, die für Muslime haram sind.

Verbot auch für Verkauf und Lagerung

Er führt Alkohol, nicht erlaubtes Fleisch, Zigaretten und Glücksspielprodukte als Beispiele an. Seiner Auslegung zufolge genügt es nicht, diese Dinge lediglich selbst nicht zu konsumieren. Wenn Allah eine Sache verbiete, dann verbiete er auch deren Preis. Das heißt, dass man diese Dinge weder kaufen noch verkaufen noch lagern und auch niemanden dabei unterstützen dürfe, sie zu kaufen. Nach Ansicht von „Abul Baraa” entsteht durch die Mitarbeit im Supermarkt eine unmittelbare Mitverantwortung. Dies führe dazu, dass man den gleichen Anteil an der Sünde trage wie jemand, der die genannten Produkte konsumiere.

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