Fliegt die Sylt-Urlauberin wegen „Ausländer raus“-Gesang von der Uni?

Jetzt äußert sich der Hamburger Senat zum Sylt-Skandal: Das Hausverbot und die Einleitung eines Exmatrikulationsverfahrens gegen eine Studentin der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) sollen Campus-Gewalt verhindern und die Gefühle der Kommilitonen schützen.

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Fliegt die Sylt-Urlauberin wegen „Ausländer raus“-Gesang von der Uni?

An der HAW hat es seit 2019 kein Exmatrikulationsverfahren mehr gegeben.

© IMAGO / Stephan Wallocha

Hamburg. – Bereits Ende April hatte die HAW auf Sozialen Medien verkündet, gegen eine Studentin vorzugehen, die zuvor in einem Sylt-Video zu einem Disco-Hit von Gigi D'Agostino „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen hatte. Jetzt erklärt der Hamburger Senat in einer Antwort auf Anfrage des AfD-Politikers Krzysztof Walczak, das Hausverbot gegen die Studentin diene dem Schutz des „Betriebsfriedens an der HAW“.

Hausverbot und Exmatrikulation aus Angst vor Antifa-Gewalt?

Die HAW begründet das Hausverbot mit der Angst vor Protestaktionen. Die Sicherheit der Sylt-Urlauberin könne nicht garantiert werden, so die Antwort des Senats, die FREILICH exklusiv vorliegt. Zudem wolle man HAW-Studenten vor den angeblich „rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen“ der Sylt-Urlauberin schützen.

AfD-Politiker Walczak sprach von einer „mittelalterlichen Hexenjagd“ und von drohender „Antifa-Gewalt“ gegen die Studentin. Die Parole „Ausländer raus“ sei zwar geschmacklos, aber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Entscheiden linke Aktivisten über die Exmatrikulation?

Im nun eingesetzten Exmatrikulationsausschuss könnten linke Kräfte eine entscheidende Rolle spielen: Denn der Exmatrikulationsausschuss setzt sich paritätisch aus Mitgliedern des Präsidiums und des Senats der HAW zusammen. Im Senat sind als Studentenvertreter zwei Personen vertreten, die in Wahlen zum Studierendenparlament auf der Liste der Partei Die Linke kandidiert haben.

Weil der Senat die Zusammensetzung des Exmatrikalutionsausschusses geheim hält und dieser grundsätzlich nichtöffentlich tagt, kann dieser Sachverhalt nicht abschließend geklärt werden.

Islamistenprediger darf weiter studieren

Der Senat gab zu, dass es sich im Fall der Sylt-Urlauberin um das erste Hausverbot und das erste Exmatrikulationsverfahren an der HAW seit 2019 handelt. Gegen den Lehramtsstudenten Jerome Adade Boateng, der an der Universität Hamburg studiert und als Prediger der islamistischen Organisation „Muslim Interaktiv“ auftritt, seien bislang keine derartigen Maßnahmen verhängt worden.

Boateng hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt, weil bei einer von ihm angemeldeten Kundgebung am 27. April rund 1.000 Teilnehmer die Einführung eines Kalifats gefordert hatten. Der Senat schreibt, der Universität Hamburg seien keine Vorkommnisse bekannt, die ein Hausverbot oder eine Exmatrikulation von Boateng rechtfertigen würden.

Der AfD-Politiker Walczak wirft den Hamburger Universitäten vor, mit „zweierlei Maß“ zu messen. Es mache ihn „fassungslos“, dass die Universität Hamburg nicht konsequent gegen die Gefahr des Islamismus vorgehe. Der Hamburger Senat scheint das ähnlich zu sehen: Wie die Bild-Zeitung berichtete, hat der Senat nun entschieden, dass Boateng nicht als Lehrer in Hamburg unterrichten dürfen wird.

Über den Autor

Jonas Greindberg

Jonas Greindberg studierte Geschichte und Sinologie in Süddeutschland. Seit Oktober 2022 schreibt er für FREILICH über Hamburger Lokalpolitik, Kriminalität und Einwanderungspolitik.

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