Vorwurf der Kinderpornographie

Pariser Gericht lässt fragwürdige Kunst zu

Die Klage gegen die Ausstellung eines umstrittenen Bildes der Schweizer Künstlerin Miriam Cahn wurde abgelehnt.

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Pariser Gericht lässt fragwürdige Kunst zu
Palais de Tokyo in Paris© Coldcreation, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Paris. - Das Bild mit dem Titel „Fuck abstraction!“ der jüdisch-schweizerischen Künstlerin Miriam Cahn wird ausgestellt. Das entschied das Pariser Verwaltungsgericht und gab damit der Künstlerin recht. Diese hatte sich gerichtlich gegen die Klage von sechs französischen Kritikervereinigungen durchgesetzt, die das Bild wegen „Verherrlichung von Kinderpornographie“ entfernen lassen wollten.

In einer Erläuterung des Palais de Tokyo heißt es, dass das Bild den Umriss eines Mannes mit einem sehr kräftigen Körper ohne Gesicht und den fragilen Körper einer vor diesem Mann knienden Gestalt, deren Hände hinter dem Rücken zusammengebunden sind, zeigt. Die Figur vollziehe eine Fellatio an dem Körper des Mannes. Die Künstlerin erklärte, dass sich das Bild auf die Ereignisse in der Umgebung der Stadt Butscha in der Ukraine während des Einmarsches der Russen beziehe. Das Gericht war ebenfalls der Ansicht, dass das Werk in einem Zusammenhang gezeigt wurde, der die Anprangerung der Schrecken des Krieges zum Ziel hatte.

Nicht zum ersten Mal wird einem Künstler vorgeworfen unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit kinderpornographische Inhalte zu verbreiten. Besonders seit den Skandalen um den Milliardär Jeffrey Epstein, fordern viele eine harte Linie gegen Pädophilie. Zuletzt sorgten die Bilder der Künstlerin Lena Cronqvist für heftige Kritik, als im Rahmen einer Ausstellung im EU-Parlament in Brüssel auch Bilder mit kannibalistischen und pädophil anmutenden Motiven ausgestellt wurden. Diese erinnern auch an die kinderpornographischen Bilder des Clinton-Wahlkampfhelfers John Podesta, die Kleinkinder diversen unwürdigen Darstellungen zeigten.