Britische Gemeinden bringen lieber Migranten unter als einheimische Obdachlose
In zahlreichen britischen Gemeinden werden deutlich mehr Asylsuchende untergebracht als obdachlose Einheimische. Diese Praxis sorgt für Kritik, doch die Regierung verteidigt sich.
Das Zelt einer obdachlosen Person in Lancashire im Nordwesten Englands. (Symbolbild)
© IMAGO / DepositphotosIn mindestens 17 britischen Gemeinden werden mehr Asylsuchende als wohnungslose Einheimische untergebracht. Die größte Diskrepanz zeigt sich laut der Daily Mail in Pendle, einem Bezirk in der Region Lancashire. Dort leben 453 Asylbewerber in bereitgestellten Unterkünften. Demgegenüber befinden sich lediglich neun obdachlose Haushalte in temporären Notunterkünften.
Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in Stockton-on-Tees (797 Asylsuchende gegenüber 26 obdachlosen Haushalten) und Wyre (375 Asylsuchende gegenüber 14 obdachlosen Haushalten). Landesweit leben derzeit rund 89.000 Asylbewerber in England, während etwa 128.000 Haushalte offiziell als obdachlos gemeldet sind, was laut dem Ministerium für Wohnungsbau etwa 295.000 Menschen entspricht.
Kritik: „Einheimische wurden im Stich gelassen“
Kritiker der aktuellen Migrationspolitik sehen in diesen Zahlen einen Skandal. Robert Bates vom Thinktank Centre for Migration Control erklärt: „Diejenigen, die hier geboren wurden und zur Wirtschaft beigetragen haben, wurden im Stich gelassen und auf die Straße gesetzt – zugunsten junger Männer ohne Papiere, gegenüber denen wir weder moralisch noch rechtlich verpflichtet sind.“
Tausende britische Veteranen und ihre Familien befänden sich in einer wirklich schwierigen Lage. Sie erhielten jedoch nicht einmal einen Bruchteil der Unterstützung, die Asylbewerbern gewährt wird. „Die Verteilung dieser Menschen über das ganze Land belastet die Gemeinden zusätzlich, die unter einem dysfunktionalen Wohnungsmarkt und steigenden Mieten leiden. Dadurch wird es für junge Menschen schwieriger, Wohneigentum zu erwerben.“ Jeder, der illegal ins Land komme, sollte inhaftiert und umgehend abgeschoben werden – „nur dann können wir hoffen, dass dieser Wahnsinn ein Ende findet“, fügte er hinzu.
Regierung verteidigt Unterbringungspraxis
Ein Regierungssprecher widersprach der Darstellung der Daily Mail: „Diese Analyse ist falsch und irreführend, da sie die Anzahl einzelner Asylbewerber mit obdachlosen Haushalten vergleicht, in denen mehr als eine Person leben können“. Zudem betonte man die Bemühungen, das Asylsystem zu reformieren: „Wir haben sofort Maßnahmen ergriffen, um das kaputte Asylsystem zu reparieren, das uns diese Regierung hinterlassen hat: Wir haben die Zahl der Asylentscheidungen um 52 Prozent erhöht und 30.000 Menschen ohne Aufenthaltsrecht abgeschoben. Bereits jetzt konnten wir Einsparungen in Höhe von einer halben Milliarde Euro im Asylbereich erzielen.“
Gleichzeitig betone man auch Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit: „Wir ergreifen außerdem dringende und entschlossene Maßnahmen, um die Obdachlosigkeit zu beenden, die Grundlagen der Kommunalverwaltung zu festigen und unseren Plan für den Wandel voranzutreiben. So stellen wir in diesem Jahr 1 Milliarde Pfund für wichtige Obdachlosendienste bereit, damit die Kommunen Familien schneller unterstützen können.“
Bevorzugte Versorgung für Asylbewerber?
In Großbritannien erhalten Asylsuchende laut Gesetz eine Unterkunft, solange ihr Verfahren läuft. Diese kann ein Hotelzimmer sein, in dem sie Verpflegung sowie wöchentlich rund neun Pfund erhalten – oder ohne Verpflegung bis zu rund 49 Pfund. Zusätzlich erhalten sie kostenfreien Zugang zum Gesundheitssystem, zu Medikamenten, zu Zahnarztbehandlungen und zur Schulbildung für ihre Kinder – inklusive möglicher kostenloser Mahlzeiten.
Für Obdachlose in temporären Unterkünften gelten in der Regel die staatlichen Leistungen wie Universal Credit. Manche Hostels bieten Essen gegen eine Servicegebühr an. Dennoch stehen sie laut Kritikern oft weit hinter Asylbewerbern zurück, obwohl viele von ihnen über Jahre Steuern gezahlt haben. Laut Daten waren etwa vier von fünf Bedürftigen im Obdachlosensystem britische Staatsbürger.