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„Verfassungsrecht gebrochen“: AfD klagt gegen Sondervermögen

Nicht weniger als 12 Milliarden Euro hat das Land Hessen als Sondervermögen für die Corona-Krise bereitgelegt. SPD, FDP und AfD klagen gegen den Beschluss der schwarz-grünen Landesregierung.
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„Verfassungsrecht gebrochen“: AfD klagt gegen Sondervermögen

Symbolbild: Ralf Roletschek, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Nicht weniger als 12 Milliarden Euro hat das Land Hessen als Sondervermögen für die Corona-Krise bereitgelegt. SPD, FDP und AfD klagen gegen den Beschluss der schwarz-grünen Landesregierung.

Wiesbaden. – Bereits im vergangenen Sommer hatte der hessische Landtag mit Stimmen von CDU und Grünen im Zuge der Corona-Krise ein „Sondervermögen“ in Höhe von 12 Milliarden Euro beschlossen. Im November klagten SPD und FDP gegen diesen aus ihrer Sicht unbegründeten „Schattenhaushalt“.

Schachtschneider klagt für AfD

Wie angekündigt, folgt nun auch die AfD. In ihrer Klage am Hessischen Staatsgerichtshof wird die AfD vom Staatsrechtler Karl-Albrecht Schachtschneider vertreten, berichtet das Mitgliedermagazin „AfD aktuell“. Der Experte für Öffentliches Recht hat unter anderem Klagen und Prozesse gegen die Maastrichter Verträge (1992/93), die Europäische Währungsunion (1998), den Eurorettungsschirm EFSF (2010 f.), die Staatsfinanzierung der EZB (2012 ff.) und zuletzt gegen das EZB-Anleihekaufprogramm PEPP sowie gegen den Wiederaufbaufonds über 750 Milliarden Euro geführt.

„Wir sind froh, einen so renommierten Staats, Verwaltungs- und Wirtschaftsrechtsexperten für unsere Klage gewonnen zu haben. Schachtschneider legt in unserer Normenkontrollklage überzeugend dar, wie Verfassungs-, Vertragsrecht und Haushaltsgesetze in der EU, im Bund und auch im Land Hessen missachtet und gebrochen werden. Er stellt für das Gesetz der Landesregierung zum Sondervermögen einen Verstoß gegen die Hessische Verfassung, das Grundgesetz, aber auch gegen europäisches Recht fest“, erklärte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Erich Heidkamp, in einer Aussendung. Mit der Klage wolle die AfD „einen Beitrag leisten“, um zu seiner „verfassungsrechtlich einwandfreien Haushaltsführung“ zurückzukehren. Zur Überwindung der Folgen der aktuellen wirtschaftlichen Problematik bedarf es der mit dem GZSG beschlossenen, von der Verfassung nicht getragenen Eingriffe, in das Hessische Haushaltsrecht nicht“, so Heidkamp.

Schuldenbremse in Verfassung

In der hessischen Verfassung ist eine Schuldenbremse verankert. Diese erlaubt die Aufnahme neuer Schulden nur zur Bewältigung von Katastrophen. Die Opposition wirft der Regierung aber vor, mit dem „Sondervermögen“ einen „unzulässigen Schattenhaushalt“ aufgestellt zu haben. „Die schwarz-grüne Mehrheit packt die Krise beim Schopf, um Maßnahmen zu finanzieren, die auf der politischen Wunschliste stehen“, kritisiert der von SPD und FDP beauftragte Saarbrücker Rechtsprofessor Christoph Gröpl die Landesregierung.

Laut Bericht der „FAZ“ wird sich der Staatsgerichtshof am 14. Juli mit der von SPD und FDP eingebrachten Klage in einer mündlichen Verhandlung beschäftigen. Ob der Staatsgerichtshof da auch über den Normenkontrollantrag der AfD verhandeln wird, ist noch unklar.

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