Urteil: „Die Heimat“ von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil die Heimat (ehemals NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Hintergrund war ein Folgeverfahren zu den gescheiterten Parteiverbotsverfahren der Vergangenheit.

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Urteil: „Die Heimat“ von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.© IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 23. Januar 2024 die fortdauernde Verfassungsfeindlichkeit der NPD-Nachfolgepartei Die Heimat festgestellt. Bereits im Jahr 2017 meinte das Gericht im Zuge des zweiten Parteiverbotsverfahrens Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung erkannt zu haben. Als ausreichendes Argument führt das Gericht auch den Volksbegriff der Partei an. Die Partei sei an der Herstellung einer „ethnischen Volksgemeinschaft“ interessiert.

Schwere Zeit für „Die Heimat“

Für die Kleinstpartei selbst ändert sich kaum etwas: Zwar ist sie nach dem Urteil für die kommenden sechs Jahre von allen Formen der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Doch erst die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Grundgesetzänderung, auch nicht verbotene Parteien von der Finanzierung auszuschließen, machte das neue Urteil möglich.

Heimat-Parteichef empört

Der Heimat-Bundesvorsitzende Frank Franz äußerte sich in einem Interview enttäuscht über das Urteil: „Dass politische Mitbewerber in einem angeblich demokratischen Rechtsstaat so dreist ihrer Chancengleichheit beraubt werden, […] ist im konkreten Fall zwar bitter, es zeig aber auch dass die Luft für die herrschende Klasse dünner wird.“ Er warf der Regierung vor, mit dem Verfahren nicht die Demokratie, sondern nur ihren Machterhalt zu verteidigen. Das Urteil gegen Die Heimat könnte in der aktuellen Debatte um ein mögliches Verbot der AfD einen weiteren Schlag gegen die Bemühungen der Oppositionspartei bedeuten, die ihrerseits seit Jahren gegen die Ungleichbehandlung im parlamentarischen Betrieb klagt.