Neue EU-Verordnung

So können Kunden Insektenprodukte erkennen

Die heimliche Beimischung von Insekten ist in Deutschland nicht erlaubt. Für den Verbraucher ist jedoch nicht immer klar erkennbar, ob Insekten in Lebensmitteln enthalten sind.

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So können Kunden Insektenprodukte erkennen
Hausgrille© Brian Gratwicke, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Berlin. - Die Hausgrille und die Larven des Getreideschimmelkäfers sind dank einer neuen Verordnung der Europäischen Union ab sofort unter bestimmten Bedingungen für den Einsatz in Lebensmitteln zugelassen. Die Insekten dürfen unter anderem in Schokolade, Pizza oder Nudeln vorkommen. Die Liste der Produkte, in denen die kleinen Tiere erlaubt sind, ist lang. Dabei sind Krabbeltiere in Lebensmitteln an sich nichts Neues. In Deutschland finden sich Insekten schon seit Jahrzehnten in beliebten Produkten.

Insekten müssen Teil der Zutatenliste sein

Wenn in einem Produkt im Supermarkt Insekten enthalten sind, muss das auf dem Etikett angegeben werden. Denn: Abgesehen davon, dass sich manche Menschen vor dem Gedanken an Insekten im Essen ekeln, sind sie für manche Menschen auch nicht ungefährlich. Insekten können schwere Allergien auslösen. Auch Kreuzreaktionen sind möglich. Wenn Insekten in einem Lebensmittel enthalten sind, muss dies auf dem Etikett und in der Zutatenliste angegeben werden. Auch Hinweise für Allergiker müssen in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste zu finden sein. Darüber hinaus dürfen Produkte, in denen Insekten enthalten sind, nicht als vegane oder vegetarische Produkte verkauft werden.

Läuse-Produkt bereits seit Jahren Teil von Schokolade, Kaffee und Kaugummis

Ein ebenfalls von Insekten stammendes Produkt ist Schellack. „Schellack, auch Plattlack oder Lackharz genannt, ist ein Harz, das von Schildläusen abgesondert wird“, erklärt Ökotest. Das Harz wird von den Bäumen geerntet, erhitzt, gereinigt und in eine Form gebracht, sodass es anschließend zu Schellack zermahlen und weiterverarbeitet werden kann“. Zur optischen Aufwertung wird Schellack, ebenso wie Karmin, Lebensmitteln zugesetzt. Produkte wie Schokolade, Kaffee oder Kaugummi – zum Beispiel die „Kinder Schoko-Bons“ von Ferrero – erhalten durch das Harz der Blattläuse ihren Glanz. Ist Schellack in einem Produkt enthalten, muss dies auf der Zutatenliste angegeben werden.