Während des Kommunalwahlkampfs in NRW entfernte Pfarrer Franz Meurer eigenmächtig AfD-Plakate. Dafür musste er sich später vor Gericht verantworten.
Das russische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das Werbung für Kinderlosigkeit verbietet. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
In Schweden sorgt ein Gesetzesentwurf, der öffentliche Angestellte zur Meldung von Migranten ohne Papiere verpflichtet, für landesweite Besorgnis. Kritiker bezeichnen den Entwurf als „Denunziationsgesetz“ und warnen vor schweren ethischen und sozialen Folgen.
Die Steiermark verschärft die Regeln gegen illegales Wildcampen durch eine Novelle zum Landessicherheitsgesetz, die den Gemeinden weitreichende Handhabe gegen unerlaubtes Campieren gibt. Bei Verstößen ist eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro möglich.
Das polnische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das Soldaten und Grenzschützern den Einsatz scharfer Munition gegen Migranten aus Weißrussland erlaubt.
Vor wenigen Tagen hat das isländische Parlament mit 42 Stimmen das von der Justizministerin vorgelegte Einwanderungsgesetz verabschiedet. Damit soll die isländische Gesetzgebung an die der anderen nordischen Länder angeglichen werden.
Am Montag haben die EU-Staaten mit der notwendigen Stimme Österreichs das EU-Renaturierungsgesetz abgesegnet. Kritik kam nicht nur von der ÖVP, sondern auch von der FPÖ.
Der Messerangriff eines jungen Afghanen auf eine islamismuskritische Kundgebung in Mannheim und damit auf Michael Stürzenberger und weitere Teilnehmer sowie Polizisten hat über die Grenzen hinweg Bestürzung ausgelöst. In seinem Kommentar für FREILICH versucht der AfD-Politiker und Polizist Nikolaus Kramer eine differenzierte Betrachtung der Ereignisse in Mannheim.
Die Europäische Union hat sich einheitliche Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz gegeben. Damit will sie einen weltweiten Standard setzen. Kritiker befürchten jedoch, dass die Regeln schon bald wieder überholt sein könnten.
Dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wird vorgeworfen, mit dem letzten Teil des Dreiklangs „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ wissentlich das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet zu haben. In seinem Kommentar für FREILICH erläutert Alexander Wolf, welche historischen Fakten und grundsätzlichen rechtsstaatlichen Überlegungen gegen eine Strafbarkeit in diesem Fall sprechen.