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PMK: Rechte Propagandadelikte zählen als rechte Straftat – trotz unbekannter Täter

Selbst wenn die Täter nicht bekannt sind, werden rechte Propagandadelikte automatisch dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ zugeordnet. Dies hat die Bundesregierung bestätigt.

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PMK: Rechte Propagandadelikte zählen als rechte Straftat – trotz unbekannter Täter

In Deutschland wird jedes rechte Propagandadelikt automatisch dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Selbst dann, wenn der Täter und seine Ideologie unbekannt sind.

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Berlin. – In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung offengelegt, dass rechte Propagandadelikte ohne bekannte Täter standardmäßig dem Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts) zugeordnet werden. Damit wird deutlich, dass eine Einordnung ins rechte Spektrum auch dann erfolgt, wenn keine Hinweise auf die wirkliche ideologische Motivation des Tatverdächtigen vorliegen.

Einordnung politisch motivierter Straftaten

Laut Bundesregierung werden politisch motivierte Straftaten einem Phänomenbereich zugeordnet, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer entsprechenden ideologischen Orientierung zuzurechnen sind“. Solche Anhaltspunkte können beispielsweise aus verwendeten Symbolen, Äußerungen oder dem Zusammenhang mit aktuellen politischen Ereignissen abgeleitet werden.

Fehlen entsprechende Hinweise, greift laut Bundesregierung die Regelung, wonach die politisch motivierte Straftat in den Phänomenbereich PMK – sonstige Kriminalität – zu subsumieren ist. Damit gibt es eine Restkategorie für Fälle ohne klar erkennbare politische Motivation.

Rechtseinstufung trotz unbekannter Täter

Bei Straftaten mit unbekannten Tatverdächtigen wird es allerdings brisant. Zwar stellt die Bundesregierung klar: „Weitere Sonderegelungen, bei denen Fälle mit unbekannten Tatverdächtigen einem vorher festgelegten Phänomenbereich zugeordnet werden, existieren in der Ausfüllanleitung KTA-PMK nicht.“ In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Die AfD wollte nämlich wissen, ob ein von Unbekannten angebrachtes Hakenkreuz auf einem Wahlplakat der CDU/CSU, der SPD oder auch der FDP als Straftat direkt dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wird.

Die Bundesregierung bestätigte: „Soweit keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen, werden von Unbekannt verübte rechte Propagandadelikte, insbesondere die Verbreitung verbotener nationalsozialistischer Symbole, wie z. B. Hakenkreuze und SS-Runen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet.“

Diese Praxis könnte sich erheblich auf die Statistik politisch motivierter Kriminalität auswirken. Kritiker könnten darin eine systematische Verzerrung sehen, da andere mögliche Motive, wie etwa linke, religiöse oder ausländisch-ideologische, unberücksichtigt bleiben. Die Bundesregierung liefert hierzu jedoch keine weiteren Erläuterungen. Die automatische Zuordnung unbekannter Täter zu PMK-rechts könnte den Eindruck erwecken, dass rechtsmotivierte Kriminalität häufiger vorkommt, als tatsächlich belegbar ist.

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