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Der Staat will in die Cloud – Ermittler sollen einfacher Beweise sichern können

Ein neues Gesetz soll der grenzüberschreitenden Strafverfolgung im digitalen Raum neue Schlagkraft verleihen. Nach jahrelangem politischen Stillstand nimmt Deutschland nun Anlauf, um das europäische E-Evidence-Paket in nationales Recht zu überführen.

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Der Staat will in die Cloud – Ermittler sollen einfacher Beweise sichern können

Mit dem neuen Gesetz wolle man den Ermittlern „wichtige neue Instrumente“ an die Hand geben, erklärte Bundesjustizministerin Hubig.

© IMAGO / photothek

Berlin. – Künftig sollen Ermittlungsbehörden in der Lage sein, digitale Beweismittel schneller und direkter grenzüberschreitend zu sichern. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 20. Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Ziel ist es, die bisher oft langwierigen Rechtshilfeverfahren zwischen EU-Staaten durch direkte Anfragen bei Diensteanbietern zu ersetzen.

Konkret sieht das EU-Paket zwei neue rechtliche Instrumente vor: die Europäische Herausgabeanordnung und die Europäische Sicherungsanordnung. Die Europäische Herausgabeanordnung erlaubt es Strafverfolgungsbehörden eines EU-Mitgliedstaats, digitale Daten wie E-Mail-Inhalte, IP-Adressen oder Kundendaten direkt bei einem Anbieter in einem anderen EU-Land anzufordern. Letztere dient der kurzfristigen Sicherung von Daten – sie können „eingefroren“ werden, bevor sie möglicherweise gelöscht werden.

Datenzugriff künftig direkt bei Anbietern möglich

Damit die neuen Regeln greifen, müssen Anbieter digitaler Dienste – auch solche außerhalb der EU – einen festen Ansprechpartner in einem EU-Staat benennen. Dieser fungiert als Adressat für die behördlichen Anordnungen. Herausgabeanordnungen sind grundsätzlich binnen zehn Tagen umzusetzen, in Eilfällen sogar innerhalb von acht Stunden. Damit soll die Sicherung flüchtiger digitaler Beweismittel erheblich beschleunigt werden.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont: „Kriminelle lassen sich von Landesgrenzen selten beeindrucken. Gleichzeitig ist die grenzüberschreitende Strafverfolgung besonders herausfordernd.“ Mit dem neuen Gesetz wolle man die internationale Zusammenarbeit verbessern und den Ermittlern „wichtige neue Instrumente“ an die Hand geben, „die es ermöglichen, digitale Beweise schnell und rechtssicher über Ländergrenzen hinweg zu sichern“.

Klare Vorgaben und Schutz sensibler Daten

Das Gesetz unterscheidet zwischen Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Für weniger sensible Daten – etwa Namen oder Anschriften – gelten geringere rechtliche Hürden. Höhere Anforderungen gelten bei Verkehrs- und Inhaltsdaten, deren Zugriff eine richterliche Genehmigung erfordert. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um Straftaten mit einer Mindesthöchststrafe von drei Jahren handelt. Hierzu zählen unter anderem Fälle von Terrorismus oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Zudem müssen sowohl die betroffenen Diensteanbieter als auch die Justizbehörden des Landes, in dem die Anordnung vollstreckt werden soll, informiert werden. Diese können innerhalb von zehn Tagen Einwände gegen die Herausgabe erheben. Für besonders geschützte Berufsgruppen wie Journalisten, Rechtsanwälte oder Ärzte gelten zusätzliche Schutzmechanismen.

Umsetzung mit Verzögerung

Die EU hatte das E-Evidence-Paket bereits im Jahr 2023 beschlossen. Während andere Mitgliedstaaten längst mit der Umsetzung begonnen haben, kam Deutschland bislang nicht über einen Referentenentwurf hinaus. Der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) konnte sein Vorhaben nicht abschließen – unter anderem wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition. Nun versucht die schwarz-rote Bundesregierung einen Neustart. Der neue Gesetzentwurf wurde am 20. Juni an Länder und Verbände verschickt. Diese können bis zum 1. August 2025 Stellungnahmen abgeben.

Das E-Evidence-Paket ist Teil einer breiteren Strategie der EU, die Strafverfolgung im digitalen Raum zu stärken. Die EU-Kommission verweist regelmäßig darauf, dass rund 85 Prozent aller strafrechtlichen Ermittlungen auf digitalen Beweismitteln beruhen. Dennoch seien diese in vielen Fällen nicht mehr verfügbar, wenn sie benötigt werden. Neben dem E-Evidence-Paket prüft die Kommission derzeit auch einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Vorratsdatenspeicherung. Für 2026 ist eine Lösung im Umgang mit verschlüsselten Inhalten geplant.

Auch in Deutschland wird über eine nationale Regelung zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bereits einen entsprechenden Alleingang angekündigt.

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