„Transfrau“ darf nicht als Mann bezeichnet werden

Es war nur eine Frage der Zeit, bis erstmals an deutschen Gerichten biologische Fakten und linke Identitätspolitik miteinander in Kontakt geraten. Nun hat sich ein Landgericht in diesem Rahmen erstmals auf die Seite der Identitätspolitik geschlagen.

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„Transfrau“ darf nicht als Mann bezeichnet werden

Richterhammer

© Joe Gratz, CC0, via Wikimedia Commons

Berlin/Frankfurt am Main. - Es ist eine Entscheidung, welche dem Zeitgeist entspricht und düstere Aussichten für die deutsche Rechtslandschaft stellt:  Am 17.03.2022 hat das Landgericht Frankfurt am Main der dem ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt gehörenden „Rome Medien GmbH“ untersagt, die seit den 80er-Jahren unter dem Namen „Janka Kluge“ agierende Journalistin zu „misgendern“ – also mit anderen Worten: Unter dem Geschlecht zu beschreiben, welches bei der betroffenen Person mit der Geburt festgestellt wurde.

Hintergrund hierbei war ein kritischer Artikel zu Kluge, welche auch als langjährige Vorsitzende der linksextremen „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA e.V.) in Baden-Württemberg tätig war. Dieser wurde auf dem zum Reichelt-Unternehmen gehörenden Blog Pleiteticker.de veröffentlicht, auf welchem die Autorin Judith Sevinç Basad die Journalistin erst als „Transfrau“, dann als „biologischen Mann“ und schließlich als „Mann“ umschrieb. Hierauf folgend beantragte Kluge über ihren Anwalt eine Einstweilige Verfügung dafür, dass die Bezeichnungen in dem Artikel gelöscht und künftig nicht mehr wiederholt werden.

Eine Entscheidung mit Signalwirkung

Der verantwortliche Rechtsanwalt spricht von einer Entscheidung mit „Signalwirkung“ und verweist explizit auf die angeblich „negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene“, unter denen Menschen wie Kluge regelmäßig zu leiden haben. Die Beschreibung einer Person mit ihrem Geburtsgeschlecht sei somit ein „schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“, welcher allzeit „rechtliche Konsequenzen“ mit sich bringen könne. Mahnend merkte der Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge zusätzlich an, dass niemand es hinnehmen müsse, „bewusst dem falschen Geschlecht“ zugeordnet zu werden. Man höre und staune.

Wie geht es jetzt weiter? „Rome Medien“ hat zum jetzigen Zeitpunkt noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen – der Beschluss ist mithin noch nicht rechtskräftig. Der nächste Schritt wäre dann ein Gerichtsverfahren, an dessen Ende schließlich ein Urteil darüber gefällt werden müsste, ob die Bezeichnung als Mann nun letztlich eine ehrverletzende Beleidigung für Kluge darstellt oder eben nicht. Es bleibt also spannend in der Welt der Identitätspolitik: Der Zeitpunkt, zu welchem das bloße Nennen von biologischen Tatsachen juristische Folgen mit sich ziehen dürfte, scheint nicht mehr in allzu weiter Ferne zu liegen.

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