So viel zahlt der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Talkshows

Millionen Zuschauer schalten regelmäßig bei den ARD-Talkshows „Maischberger“, „Anne Will“ und „Hart aber fair“ ein. Doch was die öffentlich-rechtlichen Sender – und damit die Gebührenzahler – für die Produktion der Sendungen bezahlen, bleibt im Verborgenen.

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So viel zahlt der öffentlich-rechtliche Rundfunk für seine Talkshows
Moderatorin Sandra Maischberger. (Symbolbild)© IMAGO / Sven Simon

Nicht nur die Höhe der verdeckten Zahlungen der öffentlich-rechtlichen Sender an Moderatoren ist skandalös. Die dubiose Struktur der Moderatorenfirmen sei eine Verhöhnung der Zwangsgebühren zahlenden Bürger, kritisiert Cicero-Redakteur Ferdinand Knauss in einem am Mittwoch veröffentlichten Beitrag. Wie das Portal Business Insider berichtet, sind die bekanntesten Gesichter von ARD und ZDF in der Regel keine Festangestellten der öffentlich-rechtlichen und damit gebührenfinanzierten Sender. Talkshows wie „Maischberger“, „Anne Will“ und „Hart aber fair“ würden nicht von der ARD produziert, sondern von Produktionsfirmen, die in der Regel vor allem den Moderatoren gehörten. Hinter jeder Sendung stehe – wie seit zwei bis drei Jahrzehnten üblich – in der Regel ein „kompliziertes Geflecht aus diskreten Verträgen und detailreichen Absprachen“. Der eigentliche Zweck dieses Geflechts bestehe vor allem darin, hohe Zahlungen an die Moderatoren und ihre Mitarbeiter zu ermöglichen, die nicht an öffentlich-rechtliche Gehaltsstrukturen gebunden sind. So können die Talkmaster doppelt abkassieren: zum einen die direkten Gagen der Sender, zum anderen die Gewinne ihrer Firmen.

Zahlungen werden nicht öffentlich gemacht

Im Gegensatz zu den Intendantengehältern sind diese Zahlungen nicht öffentlich. Erst eine Recherche von Business Insider brachte jetzt die Summen an die Öffentlichkeit, die die ARD an Moderatoren beziehungsweise deren Firmen zahlt. Wie etwa die Bild berichtet, handelt es sich dabei um fürstliche Summen, Vergütungen, wie sie nirgendwo sonst im öffentlichen Dienst gezahlt werden, nicht einmal im Kanzleramt, und die sich mit Vorstandsgehältern großer Konzerne vergleichen lassen. Als Beispiel kann etwa „Anne Will“ genannt werden: Die ARD zahlt dafür rund 7,5 Millionen Euro im Jahr, also rund 250.000 Euro pro Sendung oder 4.100 Euro pro Minute. Wills Unternehmen erwirtschaftet 2021 einen Bilanzgewinn von rund 1,2 Millionen Euro.

Beim ZDF sieht es nicht anders aus. Auch Jan Böhmermann ist Miteigentümer einer Firma namens „Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld“. Diese produziert im Auftrag des ZDF die Sendung „ZDF Magazin Royale“. Alle diese Moderatorenfirmen produzieren im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber, nämlich das öffentlich-rechtliche Fernsehen.

Kein unternehmerisches Risiko für ARD und ZDF

In der Medienbranche gibt es wie in kaum einer anderen das Phänomen der so genannten Scheinselbständigen, erklärt Knauss. Sie würden formal als selbstständige Auftragnehmer auftreten, seien aber tatsächlich abhängig Beschäftigte eines einzigen Auftraggebers. Für die Auftraggeber sei das verlockend, denn sie sparen die Sozialabgaben, die bei Festangestellten anfallen. Eine solche Praxis gehe letztlich zu Lasten der Sozialversicherungsträger und damit der Solidargemeinschaft, ist daher rechtswidrig und zieht bei Aufdeckung durch eine behördliche Betriebsprüfung rechtliche Konsequenzen nach sich, so Krauss. Bei der ARD und dem ZDF müsse man sich dahingehend allerdings keine Sorgen machen, denn keiner der Beteiligten trage ein unternehmerisches Risiko, weil die Endkunden ohnehin keine Wahl haben. „Sie sind keine freien Konsumenten, sondern unterliegen dem staatlich verordneten Gebührenzwang, der es den Anstalten ermöglicht, horrende Preise für die Produkte von Will, Böhmermann und Co. zu bezahlen.“ Dass die Höhe dieser Zahlungen noch nicht einmal öffentlich ist, sondern nur in Ausnahmefällen durch die Recherche eines unabhängigen Mediums bekannt wird, macht das windige Konstrukt noch empörender, kritisiert Knauss.