Österreich: Offizier wegen zu langer Haare verurteilt
Weil er sich einen Pferdeschwanz wachsen ließ, wurde ein Offizier aus Vorarlberg zu einer Disziplinarstrafe verurteilt. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Strafe nun bestätigt.
Während Soldatinnen ihre Haare lang tragen dürfen, ist das bei Soldaten nicht der Fall. (Symbolbild)
© IMAGO / SEPA.MediaBregenz. – Ein Oberstleutnant des Militärkommandos Vorarlberg wurde wegen seiner Frisur zu einer Disziplinarstrafe verurteilt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen, sprach den Soldaten jedoch in einem wesentlichen Punkt frei, wie orf.at berichtet.
Verstoß gegen militärische Haarvorschriften
In Österreich dürfen Soldatinnen lange Haare tragen, allerdings nur, wenn sie diese am Hinterkopf zusammenbinden. Für Männer gelten strengere Regeln: „Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Augen und Ohren dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform und Hemdkragen nicht berührt werden.“ Gegen diese Vorschrift habe der Offizier verstoßen, indem er sich „bis zum 14. September 2023 die Haare entgegen dem Erlass des Bundesministers für Landesverteidigung vom 18. Dezember 2017 … wachsen lassen und sich diese am Hinterkopf gebunden (‚Pferdeschwanz‘)“ habe.
Disziplinarverfahren und Geldstrafe
Daraufhin verhängte die Bundesdisziplinarbehörde eine Geldstrafe von 3.000 Euro gegen den Oberstleutnant. Zusätzlich musste er 300 Euro der Verfahrenskosten übernehmen. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte die Geldstrafe später auf 2.000 Euro, bestätigte die Entscheidung im Übrigen aber.
Vom Vorwurf, einen konkreten Befehl des Vorarlberger Militärkommandanten Gunther Hessel missachtet zu haben, wurde der Soldat allerdings freigesprochen. Der Disziplinaranwalt des Verteidigungsministeriums legte dennoch Revision ein und rief den Verwaltungsgerichtshof an, um vor allem die Straflosigkeit bei Nichtbefolgung eines Befehls überprüfen zu lassen.
Remonstrationsrecht als Schutz für Soldaten
Der VwGH stellte jedoch klar, dass dem Offizier ein sogenanntes Remonstrationsrecht zustand. Dieses erlaubt es Soldaten, gegen Befehle Beschwerde einzulegen – in diesem Fall gegen den Haarschneidebefehl. Da der Offizier davon Gebrauch gemacht hatte, durfte er nicht zusätzlich für die Missachtung des Befehls bestraft werden. Im Ergebnis muss der Offizier die reduzierte Geldstrafe zahlen, erhält aber 1.106,40 Euro Verfahrenskosten vom Staat zurück.