Weil er sich einen Pferdeschwanz wachsen ließ, wurde ein Offizier aus Vorarlberg zu einer Disziplinarstrafe verurteilt. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Strafe nun bestätigt.
Ein Versprecher im Livestream könnte den Streamer „KuchenTV“ 16.000 Euro kosten. Er wehrt sich gegen den Strafbefehl und bestreitet den darin erhobenen Vorwurf.
Die KommAustria hat gegen Auf1 und RTV wegen Verstößen gegen das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro verhängt.
Der Islamkritiker Michael Stürzenberger, der Ende Mai in Mannheim von einem Afghanen mit einem Messer schwer verletzt worden war, ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
Wegen diskriminierender Äußerungen im Pokalspiel gegen die SSG Ulm ist der Trainer des FC Blaubeuren, Darko Tomic, hart bestraft worden. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro erhält er ein Innenraumverbot bis zum Jahresende.
Ein 62-jähriger Mann aus Bayern ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil er die Grünen auf Facebook mit den Nationalsozialisten verglichen hatte. Das Amtsgericht Kulmbach kritisierte, der Vergleich könne die Bevölkerung aufstacheln und zu Gewalt gegen Parteimitglieder aufrufen.
Nachdem die Grünen-Politikerin Olga Voglauer fälschlicherweise behauptet hatte, der Aktivist Martin Sellner habe den Hitlergruß gezeigt, musste sie ihre Aussage widerrufen und die Kosten des Verfahrens tragen. Den Widerruf auf X verzögerte sie jedoch, angeblich weil ihr Laptop kaputt war.
Ein Instagram-Post führte zur Verurteilung von Laila K. wegen Aufrufs zu Straftaten. Der Prozess stieß auf großes öffentliches Interesse.
Die belgische Regierung reagiert scharf auf die Ankündigung Ungarns, Migranten mit Bussen nach Brüssel zu bringen. Staatssekretärin de Moor bezeichnet den Plan als „inakzeptabel“.
Tausende Menschen haben in São Paulo gegen das Verbot des sozialen Netzwerks X durch Richter de Moraes protestiert. Die Demonstranten fordern die Aufhebung des Verbots und ein Amtsenthebungsverfahren gegen de Moraes.