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Nach Kündigung wegen „rechtem Meme“: Fall endet mit Vergleich

Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde wurde wegen eines angeblich rechten Memes auf Instagram fristlos gekündigt. Nach einem langen Streit kam es nun zu einem Vergleich.

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Nach Kündigung wegen „rechtem Meme“: Fall endet mit Vergleich

Ein angeblich rechtes Meme auf Instagram führte zur fristlosen Kündigung einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde. Die Betroffene klagte. (Symbolbild)

© IMAGO / ZUMA Press Wire

Ein angeblich rechtes Meme auf Instagram war der Auslöser für die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin einer Ausländerbehörde (FREILICH berichtete). In dem Fall kam es nun zu einem gerichtlichen Vergleich. Wie der Anwalt der Betroffenen, Dubravko Mandic, auf X mitteilte, habe die zuständige Richterin „klar zum Ausdruck gebracht“, dass der Post zulässig sei. Die Parteien einigten sich statt der ursprünglich ausgesprochenen fristlosen Kündigung auf eine ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2025 und eine Abfindung in Höhe von 11.000 Euro brutto.

Kritik an politischer Einflussnahme

Die Frau war ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen worden, nachdem sie ein Meme auf ihrem privaten Instagram-Profil veröffentlicht hatte. Der beanstandete Beitrag zeigte zwei Hunde mit der Sprechblase: „Wir brauchen gültige Pässe, um in die EU einzureisen.“ Daneben war eine Gruppe afrikanischer Männer auf einem Boot abgebildet, versehen mit der Sprechblase „WIR NICHT“.

Der Arbeitgeber wertete dieses Bild als „rechts“ und sah darin die Grundlage für die Kündigung – für Mandic ein unhaltbarer Vorgang. Für seine Mandantin, die in einer Ausländerbehörde arbeitet, sei dies ein „deutlicher Schock“ gewesen. Die geäußerte Meinung sei „vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt“ und habe keine strafrechtliche Relevanz, argumentierte der Anwalt.

Landratsamt verweigerte zunächst Abfindung

Mandic kritisierte in diesem Zusammenhang die politische Dimension des Falls: Ein öffentlicher Arbeitgeber habe offenbar eine von der Regierungsmeinung abweichende Haltung als Kündigungsgrund herangezogen. Seine Mandantin hatte deshalb Klage gegen die Kündigung eingereicht. Das Landratsamt hatte zunächst jede Zahlung einer Abfindung verweigert. Mandic vermutete, dass die Kassen des Landratsamtes „vermutlich einfach leer“ seien und dies der wahre Hintergrund für die Ablehnung gewesen sei.

Mit dem Vergleich ist der Rechtsstreit nun offiziell beendet. Beide Parteien tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst, etwaige Gerichtskosten werden jeweils zur Hälfte übernommen.

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