Berlin: Nutzer erhält wegen Anti-Hamas-Memes Besuch von der Polizei

Kürzlich soll ein Nutzer der Plattform X Besuch von der Polizei bekommen haben. Grund dafür sei ein Meme, das er bereits im Oktober letzten Jahres auf der Plattform geteilt habe.

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Berlin: Nutzer erhält wegen Anti-Hamas-Memes Besuch von der Polizei
Wegen eines Memes, das er auf X geteilt hatte, bekam ein Nutzer aus Berlin Besuch von der Polizei.© IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Berlin. – Ein Nutzer der Plattform X (früher Twitter) soll Besuch von der Polizei erhalten haben, weil er auf der Plattform ein Meme geteilt habe, in dem Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet worden sein sollen. Dabei habe er, so der Nutzer, „die Handlungen Palästinas mit denen der Nationalsozialisten“ verglichen.

Nutzer kritisiert mangelnde „Redefreiheit“

Das vom Nutzer geteilte Meme zeigt eine „angemessene Szene“ am Arbeitsplatz, in der ein attraktiver Mann im Anzug, der Palästina repräsentieren soll, zu seiner Kollegin sagt: „Ich will die Juden auslöschen“. Die Kollegin reagiert entzückt und antwortet: „Ohhh, du bist so süß“. Es folgt eine „unpassende Szene“, in der der Mann diesmal unattraktiv ist und mittels Hakenkreuzfahne das nationalsozialistische Deutschland repräsentieren soll. Er macht die gleiche Aussage wie sein attraktiver Kollege, erhält aber von der Kollegin eine völlig gegenteilige Reaktion – sie wendet sich an die Personalabteilung.

Dieses Meme, das der Nutzer auf X geteilt hatte, ist aus Deutschland aktuell nicht mehr abrufbar.

„Immer wieder schön zu erfahren, wie hoch Redefreiheit in diesem Land doch steht und wie effektiv der Staat sie schützt“, schreibt der betroffene Nutzer. In den Kommentaren zeigen einige Nutzer Unverständnis darüber, dass das Teilen des Memes einen Besuch der Polizei zur Folge hatte. „Gibt ja in Berlin zum Glück sonst nichts zu tun für die Polizei. Junge, Junge“, schreibt ein Nutzer. „Das freiste Deutschland aller Zeiten und die beste Demokratie der Welt“, ein anderer. Wieder ein anderer erklärt, dass die ablehnende Haltung zum § 86a des deutschen Strafgesetzbuches „klar erkennbar“ sei. Viele bieten dem Betroffenen auch finanzielle Unterstützung an, sollte es zu einem Verfahren kommen. Gleichzeitig betont ein anderer Nutzer, dass Redefreiheit „bisschen“ etwas anderes sei. Er hoffe aber trotzdem, dass der Betroffene schadlos aus der Sache rauskomme.