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Aufenthaltstitel in Niedersachsen: Unterschrift genügt als Nachweis

Die niedersächsische Landesregierung hat persönliche Gespräche zur Verfassungstreue bei Aufenthaltstiteln weitgehend abgeschafft – nun reicht eine Unterschrift. Das sorgt für Kritik.

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Aufenthaltstitel in Niedersachsen: Unterschrift genügt als Nachweis

In Niedersachsen genügt vielerorts eine Unterschrift, um sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erklären.

© IMAGO / Depositphotos

Hannover. – Wer in Niedersachsen einen Aufenthaltstitel nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) beantragt, muss künftig nicht mehr in jedem Fall persönlich nachweisen, dass er oder sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung versteht. Stattdessen reicht vielerorts die Unterschrift auf einem Formular – zum Teil ohne Rückfrage, ob der Inhalt verstanden wurde. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Bothe hervor.

Was zur Praxisänderung führte

Besonders deutlich zeigt sich der Wandel im Landkreis Leer: Dort war es bisher üblich, persönliche Gespräche mit den Antragstellern zu führen, um das Bekenntnis zur Grundordnung zu überprüfen. Diese Praxis wurde jedoch auf Hinweis des niedersächsischen Innenministeriums eingestellt. Nach Auffassung des Ministeriums genügt eine unterschriebene Erklärung – es sei denn, es bestünden konkrete Zweifel an der Verfassungstreue oder am Verständnis der Inhalte.

Das entsprechende Formular liegt in 34 Sprachen vor. Diese Maßnahme geht auf das Bundesministerium des Innern zurück, das Übersetzungen der Erklärung und eines begleitenden Informationsblattes zur Verfügung gestellt hat. Die niedersächsischen Behörden wurden bereits im Frühjahr 2023 darauf hingewiesen, dass „Testfragen oder ähnliches“ nicht erforderlich seien.

Kritiker sehen „integrationspolitisches Armutszeugnis“

Kritik kommt von Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag: „Die Landesregierung verscherbelt Aufenthaltstitel und weist Kommunen zurecht, die unter schwierigen Bedingungen versuchen, den rechtlichen Rahmen wenigstens noch auszuschöpfen.“ Es sei ein „ein integrationspolitisches Armutszeugnis“, dass nun eine Unterschrift genüge – unabhängig davon, ob der Antragsteller den Inhalt überhaupt verstehe.

„Ausgerechnet bei einem Verfahren, das Ausreisepflichtige legalisieren soll, wird auf eine ernsthafte Prüfung des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verzichtet“, betont Bothe. Er kritisiert zudem, dass das Bekenntnis auch in Fällen herangezogen wird, in denen Menschen bereits seit fünf Jahren in Deutschland leben, aber kein Deutsch sprechen. „Wer so lange hier ist und kein Deutsch spricht, ist für mich ganz sicher kein Beispiel gelungener Integration.“

Regierung: „Routinemäßige Befragungen kritisch“

Die Landesregierung argumentiert, dass zwar weiterhin ein aktives persönliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefordert werde. Eine „routinemäßige anlasslose Durchführungen von weiteren Sachverhaltsermittlungen“ sei jedoch gesetzlich nicht vorgesehen und werde daher kritisch gesehen. Eine persönliche Befragung sei nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine fehlende Einsicht oder verfassungsfeindliche Einstellungen gerechtfertigt.

Das Gesetz selbst lasse offen, wie genau das Bekenntnis zu erfolgen habe. Entscheidend sei, dass die Person den Inhalt zur Kenntnis genommen habe, sich mit ihrer Unterschrift dazu bekenne und keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorlägen.

Unterschiedliche Handhabung in den Kommunen

Ein Überblick über die Praxis der niedersächsischen Ausländerbehörden zeigt erhebliche Unterschiede. Während einige Kommunen persönliche Gespräche mit den Antragstellern führen und Verständnisfragen stellen, begnügen sich viele Behörden mit einer Unterschrift. So berichtet die Stadt Lingen, dass das Formular häufig unterschrieben werde, obwohl es nicht verstanden worden sei – man sehe aber keine praktikable Alternative.

Der Landkreis Verden betont, dass ein bloßes Lippenbekenntnis nicht ausreicht: „Nur derjenige kann sich glaubwürdig zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, der wenigstens über einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügt“.

Bothe fordert, dass die Kommunen wieder verpflichtet werden, mit jedem Antragsteller ein persönliches Gespräch zu führen – sowohl bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln als auch im Einbürgerungsverfahren. „Wer unsere Grundwerte nicht versteht oder nicht teilt, darf weder eingebürgert noch dauerhaft aufgenommen werden“, so der Abgeordnete. Man wolle dem Missbrauch einen Riegel vorschieben, erklärte er.

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