Polizei gibt Trans-Aktivisten nach Welle der Empörung nach

In einer Vermisstenmeldung verwendete die Polizei ein vermeintlich falsches Pronomen für ein Mädchen. Eine Aktion von Trans-Aktivisten führte nun zu einer Veränderung.

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Polizei gibt Trans-Aktivisten nach Welle der Empörung nach
Transgender-Flagge© National_Progress_Party, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Neumünster. - Ein 16-jähriges Mädchen wird in Osdorf, Schleswig-Holstein, vermisst. Sie gibt sich als Junge aus. Die Polizei Schleswig-Holstein veröffentlicht auf Twitter eine Vermisstenanzeige, um das Mädchen schnellstmöglich zu finden. Darin wird mitgeteilt: „Maike-Madlene ist Transgender und hört auf den Namen Jonas“.

Queer-Aktivisten liefen im Netz Sturm gegen die Polizei, kaum war die Meldung veröffentlicht. Grund: Man habe Geburtsnamen und biologisches Geschlecht der Vermissten veröffentlicht, was einem „Deadnaming“ gleichkomme. Außerdem wurde die Vermisste „misgendered“, also mit „sie“ statt mit „er“ angesprochen, was „transfeindlich“ sei. Mit anderen Worten: Die Aktivisten beschwerten sich darüber, dass Maike-Madlene sich durch die Wortwahl der Polizei verletzt fühlte, anstatt sich um das Wohl der 16-Jährigen zu sorgen.

Mädchen wieder wohl behalten aufgefunden

Die schleswig-holsteinische Polizei knickte vor den Aktivisten ein und veröffentlichte eine Entschuldigung, anstatt sich gegen die fragwürdigen Angriffe zu wehren. In der Erklärung hieß es: „Wir haben zur Kenntnis genommen, dass unsere Formulierungen als diskriminierend empfunden worden sind und zu Diskussionen in den sozialen Medien geführt haben. Wir möchten uns aufrichtig für unsere Wortwahl entschuldigen.“ Man habe die „sexuelle Identität“ des Mädchens nicht in Abrede stellen wollen und werde den Vorfall „gemeinsam mit der LSBTIQ*-Zentralstelle aufarbeiten“. In der Zwischenzeit wurde das Mädchen wohlbehalten aufgefunden.

Doch eine Polizei, die beispielsweise einen Jungen, der wie ein Junge aussieht, sich aber als Mädchen zu erkennen gibt, auch als solches ausgibt, nur weil die Behörde sonst befürchten muss, öffentlich diffamiert zu werden, riskiert vor allem eines: dass das Kind nicht gefunden wird.