„Freiwillige Kooperationspartner“ meldeten BKA über 13.000 Äußerungen im Netz

Um die Übermittlung von meldepflichtigen Inhalten an das ZMI BKA zu erleichtern, sind die Meldestelle „REspect!“ und die Landesmedienanstalten über eine elektronische Schnittstelle an das ZMI BKA angebunden.

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„Freiwillige Kooperationspartner“ meldeten BKA über 13.000 Äußerungen im Netz
Von den Telemedienanbietern sind bislang noch keine Meldungen an das BKA eingelangt. (Symbolbild)© IMAGO / photothek

Berlin. – Seit dem 1. Februar 2022 sind Soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, „bestimmte Inhalte, die ihnen in einer Beschwerde gemeldet worden sind und die sie als rechtswidrig einordnen, dem BKA zu übermitteln“. Zur Entgegennahme dieser Meldungen hat das Bundeskriminalamt (BKA) die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) eingerichtet. In der Praxis seien jedoch bislang keine entsprechenden Meldungen von Telemedienanbietern an das BKA übermittelt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD.

Einvernehmliche Vereinbarung als Basis

Unabhängig vom Vorgehen der Telemediendiensteanbieter hat das ZMI BKA den Angaben zufolge jedoch zum 1. Februar 2022 seinen Wirkbetrieb mit „freiwilligen Kooperationspartnern“ aufgenommen, zu denen derzeit die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ des CyberCompetenceCenters des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, die Meldestelle „REspect!“ der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, die Landesmedienanstalten der Länder sowie die der Generalstaatsanwaltschaften München und Frankfurt am Main gehören.

Die Zusammenarbeit zwischen dem ZMI BKA und seinen „freiwilligen Kooperationspartnern“ basiere auf einer zuvor mit den jeweiligen Partnern einvernehmlich getroffenen Vereinbarung, heißt es in der Anfragebeantwortung. So müsse eine Meldung beispielsweise einen erkennbaren Deutschlandbezug aufweisen und unter einen konkreten Straftatenkatalog fallen, der sich im Wesentlichen am Deliktskatalog des § 3a des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) orientiere, um an das ZMI BKA übermittelt werden zu können. Alle nicht von der Vereinbarung erfassten strafrechtlich relevanten Hinweise würden von den Kooperationspartnern eigenverantwortlich an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder weitergeleitet.

Eigene Schnittstelle eingerichtet

Um die Übermittlung von meldepflichtigen Inhalten an das ZMI BKA zu erleichtern, sind die Meldestelle „REspect!“ und die Landesmedienanstalten über eine elektronische Schnittstelle an das ZMI BKA angebunden, wie aus der Anfragebeantwortung hervorgeht. Die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, die Generalstaatsanwaltschaft München und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität Hessen (ZIT) übermitteln ihre Vorgänge über ein Meldeportal. Nach Durchführung einer strafrechtlichen Ersteinschätzung werden die Hinweise zur strafrechtlichen Bewertung des Sachverhalts an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Prüfung des Anfangsverdachts einer Straftat weitergeleitet. Insgesamt wurden knapp 13.730 Meldungen an das ZMI BKA übermittelt (Stand: 30. September 2023).