Etappensieg gegen Debanking: Erste Bank muss Martin Sellner ein Konto gewähren
Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung mit zahlreichen Finanzinstituten hat Martin Sellner einen Etappensieg vor dem Handelsgericht Wien erzielt. Er betrachtet das Urteil als wichtigen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit für politische Akteure.
Nach einer langen Banken-Odyssee kann sich Sellner aktuell über einen ersten juristischen Erfolg bezüglich der Kontokündigungen freuen.
© Martin SellnerWien. – Martin Sellner, Autor und ehemaliger Sprecher der Identitären Bewegung, hat im Streit um die Eröffnung eines Bankkontos einen ersten juristischen Erfolg erzielt. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit zahlreichen Finanzinstituten hat das Handelsgericht Wien die Erste Bank und Sparkasse in erster Instanz dazu verpflichtet, ihm ein Unternehmenskonto zur Verfügung zu stellen, wie er gestern auf seinen Social-Media-Kanälen mitteilte.
Jahrelange Konten-Odyssee
In den vergangenen acht Jahren musste Sellner Dutzende Kontokündigungen hinnehmen. Die erste Welle von Schließungen begann kurz nach der Eröffnung mehrerer Konten. Manche davon hielten gerade einmal einen Tag. In mehreren EU-Ländern folgten weitere Kündigungen – keine Bankbeziehung hielt länger als wenige Wochen oder Monate. Bereits nach zwei Jahren summierte sich die Zahl auf 17 Banken. Inzwischen führt Sellner auf seiner Website eine Liste von 94 Geldinstituten, die ihm ein Konto gekündigt haben. In seiner jüngsten Videobotschaft spricht er von 93 gekündigten Konten.
Handelsgericht bejaht Kontrahierungszwang
Zu den Instituten, die Sellner das Konto kündigten, gehörte auch die Erste Bank. Diese hatte im „Pride Month“ öffentlich betont, jedem Menschen unabhängig von seiner Weltanschauung ein Konto anzubieten, so Sellner in seiner Videobotschaft. Etwa eine Woche nach der Kontoeröffnung folgte jedoch die Kündigung.
Sellner und sein Anwalt entschieden sich daraufhin für eine Klage. Im Verfahren legten sie dar, dass 394 Banken auf Anfragen hin keine Kontoeröffnung ermöglicht hätten. Das Handelsgericht Wien entschied, dass ausländische Konten für in Österreich ansässige Selbstständige nicht als gleichwertig gelten und Banken bei fehlenden sachlichen Gründen zur Kontoeröffnung verpflichtet sind.
Das Argument der Bank, ein sogenanntes „Medienscreening“ sei die Grundlage für die Ablehnung gewesen, wurde vom Gericht nicht als sachlicher Grund anerkannt. Somit hatte die Klage auf ein Unternehmenskonto Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bedeutung für den Kampf gegen „Debanking“
Sellner bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt. Zwar wird er mit dem Konto wohl keine Spenden lukrieren können, aber es ermöglicht ihm wohl, vernünftige Unternehmensstrukturen für seine Arbeit als „Aktivist, Autor und als Staatsfeind Nr. 1“ aufzubauen. Er geht davon aus, dass die Bank den Fall in höhere Instanzen bringen wird. Dennoch sieht er das Urteil als Beitrag zu mehr Rechtssicherheit für politische Akteure und auch alternative Medien, die ebenfalls von Debanking betroffen waren und sind.
Künftig könnten sich Banken auf diese Entscheidung berufen und wären trotz inhaltlicher Differenzen rechtlich verpflichtet, ein Konto anzubieten. Für Sellner selbst bedeutet das laufende Verfahren jedoch, dass er derzeit weiterhin kein Konto nutzen kann. Trotzdem sei er „stolz und dankbar“, dass er nun „in die Offensive“ gehen könne, um gegen Debanking vorzugehen.