Nach einem öffentlichen Streit über Inhalte und Tonfall in den Sozialen Medien landete eine Auseinandersetzung zweier Streamer vor Gericht. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob die Bezeichnung „Hatefluencerin” zulässig ist.
Ein Versprecher im Livestream könnte den Streamer „KuchenTV“ 16.000 Euro kosten. Er wehrt sich gegen den Strafbefehl und bestreitet den darin erhobenen Vorwurf.
Am vergangenen Wochenende fand im sächsischen Leipzig die alljährliche Buchmesse statt. Doch auch der neue Besucherrekord konnte nicht über die grundsätzlichen Probleme der Branche hinwegtäuschen.
In den Sozialen Medien sorgt derzeit ein Video für Aufregung, in dem ein deutscher Streamer dazu aufruft, Stimmen für die AfD zu verbrennen.