Exklusiv: Behördeninterner Aufruf zu „Demo gegen Rechts“ keine Verletzung der Neutralitätspflicht

In Augsburg hatte die Oberbürgermeisterin Eva Weber intern zur Teilnahme an einer „Demo gegen rechts“ aufgerufen. Daraufhin reichten zwei verärgerte Bürger Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung ein. Die Regierung von Schwaben sah die Beschwerde als nicht gegeben an.

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Exklusiv: Behördeninterner Aufruf zu „Demo gegen Rechts“ keine Verletzung der Neutralitätspflicht
Augsburg Oberbürgermeisterin Eva Weber bei einer "Demo gegen rechts" Anfang Februar.© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Augsburg. – Die Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg, Eva Weber, hatte vor einigen Wochen in einem internen Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration „Gemeinsam gegen Rechts – für Vielfalt in der Friedensstadt Augsburg“ am 03. Februar 2024 aufgerufen und damit zwei Bürger der Stadt veranlasst, Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Schwaben als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt einzureichen. Mit dem Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration im städtischen Intranet habe die Oberbürgermeisterin als Amtsträgerin gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen, so die beiden Bürger. Zudem liege eine Befangenheit vor, da Eva Weber als Verwaltungschefin zugleich Chefin der Stadt als Versammlungsbehörde sei, die die Vorschriften des Versammlungsgesetzes umzusetzen habe. Anfang März entschied die Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt, dass der Aufruf weder einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot darstelle noch eine Befangenheit der Oberbürgermeisterin vorliege, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Augsburg.

„Beamten sind zur Verfassungstreue verpflichtet“

In einer Antwort auf eine Anfrage der beiden AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Baumann und Stefan Löw, die FREILICH exklusiv vorliegt, stellt auch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat klar, dass Beamte zwar einer Neutralitätspflicht unterliegen, aus der sich die Pflicht zur unparteiischen und gerechten Amtsführung ergibt. „Politische Neutralität bedeutet jedoch keine Neutralität gegenüber der Verfassung, dem Gesetz oder dem Dienstherren.“ Insbesondere sei damit nicht die politische Einstellung der Beamten gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Verfassung gemeint. Vielmehr seien Beamte zur Verfassungstreue verpflichtet und müssten jederzeit für Verfassung, Recht und Gesetz eintreten. „Sofern sich das Handeln von Vorgesetzen daher als aktives Einstehen für die Demokratie und Verfassung darstellt, liegt keine Verletzung der politischen Neutralitätspflicht vor“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage weiter. Gegenüber FREILICH kritisierte Baumann die Antworten der Staatregierung: „Die CSU-FW-Staatsregierung versucht hier politische Neutralitätsbrüche in einen Kampf für die Verfassung umzudeuten. Tatsächlich ist es eher das Gegenteil. Beamte, die dazu eingesetzt werden, um staatliche Demonstrationen größer scheinen zu lassen, sind kein Merkmal einer freiheitlichen Demokratie.“

Die Regierung von Schwaben führt weiter aus, dass die Demonstration von einem überparteilichen Bündnis organisiert worden sei, das sich dem Schutz und der Wahrung der Menschenrechte verschrieben habe. Dieses Bündnis sei vor Ort parteiübergreifend nicht nur von politischen, sondern auch von anderen gesellschaftlichen Organisationen aus verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft breit unterstützt worden. Das Werben für das mit diesem Bündnis verfolgte Ziel, „den innerstädtischen Zusammenhalt und demokratischen Grundkonsens zu bestärken, ohne sich dabei gegen eine bestimmte politische Gruppierung zu wenden, lässt auch keinen Verstoß gegen das für Amtsträger geltende Neutralitätsgebot erkennen.“